Erhöhung der Hundesteuer

Kurzbeschreibung:

Es wird vorgeschlagen, die Hundesteuer zu erhöhen.

Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:

Eine Erhöhung der Hundesteuer wäre möglich. Vergleiche mit Städten ähnlicher Größe zeigen, dass sich Potsdam mit den derzeitigen Hundesteuersätzen eher im unteren Drittel befindet.

Kosten der Umsetzung:
Beispielhaft könnte rechnerisch bei einer Erhöhung des Steuersatzes für den ersten Hund von bisher 84 Euro auf 108 Euro (wie Erfurt) ein Mehrertrag von ca. 120.000 Euro / Jahr erwartet werden.

Atkualisierung Mai 2013:
Die Erhöhung der Steuersätze für die Hundesteuer führt zu jährlichen Mehrerträgen von rund 170.000 Euro (vgl. Drucksache 13/SVV/0090).

Welche Maßnahmen wurden getätigt?

Mit der Erhöhung der Steuersätze der Hundesteuersatzung soll eine Maßnahme des Zukunftsprogramms 2017 mit dem Ziel eines investitionsorientierten Haushalts umgesetzt werden. Der Vorschlag nach einer Erhöhung der Hundesteuersätze erreichte im Rahmen des Bürgerhaushaltes regelmäßig vordere Platzierungen (so 2013/2014 Nummer 5 der "Top 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger"). Mit der Drucksache 12/SVV/0763 wurde aus den Reihen der Stadtverordnetenversammlung selbst der Antrag auf Erhöhung der Hundesteuersätze unter Bezugnahme auf das Ergebnis des Bürgerhaushalts gestellt.

Die Erträge der LHP aus der Hundesteuer liegen bei rund 560 Tsd. EUR p.a. Mit dem Bericht der Verwaltung zum 17-Punkte-Paket (DS 12/SVV/0732) konnte im Rahmen eines Benchmarks hinsichtlich der Steuersätze der Hundesteuer festgestellt werden, dass die LHP die niedrigsten Tarife der Vergleichsstädte sowohl für den ersten gehaltenen Hund wie auch für alle weiteren Hunde anwendet. Beträgt die Differenz des Potsdamer Tarifes zum Durchschnittswert der Vergleichsstädte bei dem ersten gehaltenen Hund noch 28 EUR, so sind es bei dem zweiten gehaltenen Hund bereits 65 EUR und bei jedem weiteren gehaltenen Hund 67 EUR.

Während viele Städte in der jüngeren Vergangenheit die Tarife für die Hundesteuer deutlich erhöhten, blieb in der LHP die Hundesteuer in ihrer Höhe seit 2005 unverändert. Ertragsteigerungen der Jahre 2011 und 2012 resultieren ausschließlich aus einer durchgeführten Hundebestandsaufnahme und der daraus im Ergebnis größeren Anzahl versteuerter Hunde (+ 450 Hunde). Durch eine Anhebung der Potsdamer Tarife der Hundesteuer, angenähert an die festgestellten Durchschnittswerte, könnte ein Mehrertrag von jährlich 170 Tsd. EUR erzielt werden. Vorgesehen ist eine Erhöhung für den ersten Hund auf 108 EUR, für den zweiten Hund auf 144 EUR und ab dem dritten Hund auf 192 EUR. Die Mehrbelastung für den ersten gehaltenen Hund läge damit bei monatlich zwei Euro.

Neben der fiskalischen Funktion erfüllt die Hundesteuer auch eine ordnungspolitische Funktion. Sie trägt dazu bei, die Anzahl der Hunde im Stadtgebiet auf ein für das Gemeinwesen verträgliches Maß zu regulieren.

Welche Kosten wurden bereitgestellt?

Die „HdSt-Einnahmen insges. 2014-2016“ basieren auf die in dem jeweiligen Jahr erfassten Hunde. Darunter natürlich auch die in der Hundebestandsaufnahme 2011/2012 erfassten Hunde, der durch das Ordnungsamt bei Kontrollen zusätzlich bisher nicht erfassten Hunde, als auch der Steuersatzerhöhung 2013.

  • HdSt (Hundebestandsaufnahme 2011/2012): Mehreinnahmen 2011 und 2012: 73.000 Euro
  • HdSt (Steuersatzerhöhung ab 1.7.2013): Mehreinnahmen 2013: 71.000 Euro
  • HdSt (Steuersatzerhöhung): Mehreinnahmen 2014: 139.000 Euro
  • HdSt; Einnahmen insges. 2013: 594.781 Euro // 2014: 686.303 Euro // 2015: 715.666 Euro
  • HdSt; zu erwartende Einnahmen insges. 2016: 718.000 Euro

Ausblick, Kosten-Planung ab 2015:  710.000 EUR Ertrag / Jahr
 

Originalvorschlag:

Damit Potsdam das Haushaltsdefizit verringern kann, sollte die Hundesteuer erhöht werden. Potsdam hat zu viele Hunde und die Hundebesitzer sind auch nicht in der Lage, den Kot ihrer Hunde zu entfernen. Viele Spielplätze und Parks sind voller Dreck.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft:

Während der Vorauswahl (Priorisierung im Büro Bürgerhaushalt und im Internet) erhielt dieser Vorschlag eine ausreichende Punktzahl von den Potsdamerinnen und Potsdamern und wurde in die "Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger" unter der LVBB-Nr. 4 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 2919 Punkte. Er wurde unter der Nummer 5 in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen. Er wurde unter dieser Nummer in die "Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 7. November 2012 der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion und Entscheidung übergeben und unter der Drucksachennummer (DS 12/SVV/0763) diskutiert. In der Sitzung vom 8. Mai 2013 wurde der Vorschlag mehrheitlich von der Stadtverordnetenversammlung als "Bereits in Umsetzung" zur Kenntnis genommen, mit Bezug auf den in derselben Sitzung getroffenen Beschluss zur "Änderungssatzung Hundesteuer" - 13/SVV/0090).