Höhere Verwarn- und Bußgelder
Ordnungssinnwidrigkeiten müssen mit höheren Verwarnungs- oder Bußgeldern belegt werden. Gefordert wird ein strengeres Vorgehen bei Falschparkern, Fahrradfahren auf dem Gehweg unter anderem in dreißiger Straßen, baurechtlichen Verstößen, Lärm.