Das Haushaltssicherungskonzept Potsdams 2009

Entwicklung der geplanten Fehlbeträge von 2007 (in Mio. Euro)
Wenn ein Haushaltsausgleich nicht möglich ist, muss die Stadt zusätzlich zum Haushaltsplan ein „Haushaltssicherungskonzept" aufstellen. Die Landeshauptstadt Potsdam ist dazu seit 1996 verpflichtet.

In diesem „Haushaltssicherungskonzept" soll dargestellt werden, wie die Stadt bis 2012 wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann. Dabei muss beschrieben werden, wie die Stadt auf Dauer ihre
Finanzen sicher ordnet. Ein solches Konzept beinhaltet meist tiefgreifende und grundlegende Einschnitte in die Haushaltsplanung und muss durch die Kommunalaufsicht des Landes genehmigt werden.

Auch hier ähneln sich öffentliche und private Haushalte: Wer seine Ausgaben dauerhaft nicht bezahlen kann, sollte sein Verhalten umstellen oder im schlimmsten Fall zur Schuldnerberatung gehen, bei der ein persönliches Konsolidierungskonzept aufgestellt wird.

Erstmals konnte im Jahr 2008 ein ausgeglichener Haushalt vorgewiesen werden. In den Jahren 2009 und 2010 ist im Gegensatz dazu kein Haushaltsausgleich möglich. Das heißt, die Einnahmen, die die Stadt in diesen Jahren erwartet, reichen nicht aus, um alle nötigen Ausgaben zu bezahlen. Für 2009 beträgt der Fehlbetrag 5,5 Mio Euro, für 2010 nach bisheriger Planung 4,9 Mio Euro. Vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise kann im Jahr 2010 jedoch von einem weit höheren Defizit ausgegangen werden.