Veterinäraufsicht

Tierarzt
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Der Erhalt des Wohlbefindens und des Lebens von Tieren sowie der Schutz von Menschen und Tieren vor ansteckenden Krankheiten und Gesundheitsrisiken stellen die Kernaufgaben dar. Damit leistet die Veterinäraufsicht einen wichtigen Beitrag zum gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Die weitere Stabilisierung der Tiergesundheit einschließlich der Maßnahmen zur Überwachung und Aufrechterhaltung der Tierseuchenfreiheit beinhalten dabei ein wichtiges und umfangreiches Anliegen. Neben Betriebskontrollen und Laboruntersuchungen erfolgen auch Attestierungen im Rahmen des Handels- und Reiseverkehrs mit Tieren. Die Verhinderung der Einschleppung bzw. der Ausbreitung von gefährlichen teilweise exotischen Tierseuchen, wie beispielsweise der afrikanischen Schweinepest, stellt zukünftig eine große Herausforderung dar.

Eine weitere Aufgabe ist die Überwachung des Tierschutzes, dessen Einhaltung unmittelbar dem Wohle der Tiere dient und gleichzeitig die Tiergesundheit fördert und einen reduzierten Arzneimitteleinsatz bei den Nutztieren bewirken kann.

Ziele der Tierarzneimittelüberwachung sind der Schutz von Mensch und Tier durch den ordnungs- und bestimmungsgemäßen Einsatz von Tierarzneimitteln.

Die Tätigkeiten der Veterinäraufsicht sind Pflichtaufgaben und unterliegen der nationalen Tiergesundheits-, Tierschutz- und Arzneimittelrechtssetzung sowie dem europäischen Rechtsrahmen.


Konkrete Kennzahlen (2014/2015/2016):

  • zu überwachende Tierhaltungen 782 / 409 / 498
  • Kontrollen Tierhaltungen: 214 / 385 / 159
  • Einsendungen zur Untersuchung
  • Gesundheitsbescheinungen: 53 / 43 / 47
  • Tierschutzanzeigen: 103 / 125 / 118
  • Ordnungsverfügungen: 7 / 17 / 37
  • Verwarnung mit Verwarnungsgeld: 4 / 1 / 2
  • Bußgeldverfahren: 9 / 16 / 20
  • Strafanzeigen: 0 / 1 / 0
  • Tierhalteverbote: 1 / 2 / 8


Potenziale der Haushaltsstabilisierung:

Es handelt sich ausschließlich um pflichtige Aufgaben. Eine Kürzung finanzieller Mittel würde direkt zu einer Reduzierung der wahrzunehmenden Aufgaben führen.


Aufwand im Haushalt 2017: 313.900 Euro
Ertrag im Haushalt 2017: 3.000 Euro