Soziale Hilfen

Hand Foto: Stadtverwaltung Potsdam
Die Sozialhilfe als Bestandteil der sozialen Sicherung ist eine städtische Pflichtaufgabe. Das bedeutet, dass hier keine Ermessensspielräume vorhanden sind. Weder Verwaltung, noch Politik oder die Bürgerschaft haben hier wirksame Eingriffsmöglichkeiten. Die Potentiale beschränken sich hier auf die Optimierung der Organisationsabläufe, die einer ständigen Beobachtung unterliegen. Die betroffenen Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch darauf und können diesen notfalls vor Gericht einklagen.

Die Sozialhilfe ist unterteilt in kommunale Pflichtaufgaben und vom Land an die Kommune übertragene Aufgaben und umfasst mit das größte Haushaltsvolumen. In das Aufgabenfeld der Sozialen Hilfen zählen insbesondere
> Hilfe zum Lebensunterhalt
> Hilfe zur Pflege und Gesundheit
> Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
> Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
> Aufgaben der Wohnungssicherung zur Vermeidung und Überwindung von Obdachlosigkeit
> Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
> Grundsicherung für Arbeitssuchende
> Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Ziel ist es, Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können, die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Landeshauptstadt Potsdam ermöglicht somit eine finanzielle Absicherung bei der Unterstützung im Ablauf des täglichen Lebens. Dazu zählen auch die Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Tätigkeiten.
Ein zusätzliches Ziel ist sowohl die Behinderungsprävention und -linderung, als auch die gesellschaftliche Integration von behinderten Menschen.

Aufwand im Entwurf des Kommunalhaushalts 2012: 95.371.400 Euro
Ertrag im Entwurf des Kommunalhaushalts 2012: 43.409.900 Euro

Potenziale der Haushaltssicherung:
Bei den Sozialen Hilfen handelt es sich um städtische Pflichtaufgaben. Einsparungspotentiale sind in diesem Bereich grundsätzlich nicht gegeben. Die aufgeführten Leistungen sind gesetzlich vorgegebene Pflichtleistungen, welche in dieser Form erbracht werden müssen.

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