Schule

Potsdamer Schule (Foto: KIS)
Potsdamer Schule (Foto: KIS)
Potsdamer Schule (Foto: KIS)

Die Landeshauptstadt Potsdam ist für die Planung und Umsetzung der Schulträgeraufgaben für 45 Schulen, drei Wohnheime und die schulischen Beratungsstellen zuständig. Der Fachbereich Bildung und Sport ist dabei für alle schulorganisatorischen Aufgaben des Schulträgers der Landeshauptstadt verantwortlich. Dazu gehören unter anderem die Aufstellung des Schulentwicklungsplans und die Umsetzung der daraus resultierenden Einzelmaßnahmen, wie z.B. die Bereitstellung von Schulanlagen und Wohnheimen, des sonstigen Personals, die Ausstattung mit Mobiliar sowie mit Lehr- und Unterrichtsmitteln. Der Fachbereich ist außerdem zuständig für Fragen rund um die allgemeinen Schülerangelegenheiten, wie Schulspeisung, Schülerbeförderung, Schulanmeldungen und Schulsozialfonds.

Konkrete Kennzahlen (2016 > 2017:

Sachkosten je Schüler (in Euro)

  • Grundschulen 98,79 > 121,19
  • Oberschulen 124,00 > 153,22
  • Gymnasien 160,66 > 180,18
  • Gesamtschulen 158,30 > 138,06
  • Förderschulen 283,02 > 342,96
  • Oberstufenzentren   97,18 > 127,00
  • Schule des 2. Bildungsweges 145,00 > 149,00

Anzahl der Schulen je Schulform 

  • Grundschulen 20 > 21
  • Oberschulen 4 > 4
  • Gymnasien 5 > 6
  • Gesamtschulen 6 > 6
  • Förderschulen 4 > 4
  • Oberstufenzentren 3 > 3
  • Schule des 2. Bildungsweges 1 > 1

Mieten/Betriebskosten je Schüler (in Euro)

  • Grundschulen 1.134,90 > 1.133,86
  • Oberschulen    839,81 > 996,44
  • Gymnasien 1.624,48 > 1.421,07
  • Gesamtschulen    760,03 > 1096,00
  • Förderschulen 2.772,33 > 3069,00
  • Oberstufenzentren    534,02 > 629,00
  • Schule des 2. Bildungsweges  409,09 > 434,00

Anzahl Schülerinnen und Schüler (je Schulform):

  • Grundschulen 7.000 > 7.104
  • Oberschulen 1.540 > 1.308
  • Gymnasien 3.170 > 3.499
  • Gesamtschulen 3.700 > 3.901
  • Förderschulen 430 > 437
  • Oberstufenzentren 4.500 > 4.056
  • Schule des 2. Bildungsweges 440 > 402
     

Potenziale der Haushaltsstabilisierung:

Bei der Erfüllung der Schulträgeraufgaben gemäß §§ 99 bis 116 des Brandenburgischen Schulgesetzes handelt es sich um pflichtige Aufgaben, die vom Land auf die Stadt übertragen werden, um das Recht auf Bildung zu gewährleisten.


Aufwand im Haushalt 2017: 43.275.100 Euro
Ertrag im Haushalt 2017: 14.192.700 Euro