Schilder „Radfahrer absteigen“ der Wertstoffsammlung der STEP zuführen

Vorschlag:

Die Schilder „Radfahrer absteigen“ sollten der Wertstoffsammlung der STEP zugeführt werden. Begründung: Dieses Zusatzzeichen (1012-32) ist nur als Zusatzschild zu anderen amtlichen Verkehrszeichen zu verwenden. Eine alleinige Aufstellung kommt nicht in Betracht. Das ist jedoch überflüssig, denn in der sinnhaft möglichen Kombination (z.B. Z239 Fußweg oder Z254 Verbot für Radfahrer) ist Radfahrern ohnehin die Weiterfahrt verbieten. Die Kombination mit Z 237 Radweg (sowie Z240 und Z241 gemeinsamer bzw. getrennter Fuß- und Radweg) ist unzulässig, weil es widersprüchlich ist, denn Radwege sind zum Radfahren da. Daher gibt es keinen vernünftigen Grund das Schild „Radfahrer absteigen“ überhaupt einzusetzen. Radfahrer sollten – wie für den Autoverkehr selbstverständlich – auch in Baustellenbereichen immer einen befahrbaren Weg erhalten. So sieht es die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise“. Recht haben sie!!!

Verlauf der Vorschlagseinbringung:

Bei der Priorisierung erhielt dieser Vorschlag nicht ausreichend Punkte. Er wurde nicht in die "Liste der Bürgerinnen und Bürger" (LBB = Top 20) aufgenommen.