Lehrer-Vertretungsfonds weiter finanzieren

Kurzbeschreibung:

Vorgeschlagen wird die Fortführung von Lehrer-Vertretungsfonds der Stadt Potsdam, um Ausfallstunden oder Zusammenlegungen von Klassen zu vermeiden.

Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:

Die Lehrkräfte an Schulen in der Landeshauptstadt Potsdam stehen in einem Dienstverhältnis zum Land Brandenburg. Somit ist auch die Vorhaltung einer entsprechenden Lehrerreserve bei der Erkrankung von Lehrkräften Aufgabe des Landes. Da Potsdam ein Konzept zur Haushaltssicherung aufstellen muss, können für die weitere Finanzierung des Lehrerersatzpools im Schuljahr 2012/2013 keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) wurde schriftlich um die Erhöhung der Lehrerreserve oder um die Finanzierung eines Lehrerersatzpools gebeten. Eine abschließende Antwort hierzu liegt noch nicht vor.

Kosten der Umsetzung:
Lehrkräfte stehen im Dienstverhältnis zum Land. Daneben kann der Schulträger Personen zur Unterstützung der Lehrkräfte einsetzen, ohne dass dazu eine Verpflichtung des Trägers besteht. Für die Weiterführung des Lehrerersatzpools ab dem Schuljahr 2012/13 wären jährlich 70.000 Euro aufzuwenden.


Aktualisierung, Dezember 2016:

Mit Beschluss vom 17. September 2014 der Stadtverordnetenversammlung Potsdam (DS 14/SVV/0816) wurde die Einstellung der städtischen Vertretungsreserve gegen Unterrichtsausfall beschlossen. Begründet war die Einstellung mit der Einführung eines zusätzlichen Vertretungsbudgets durch das MBJS. Damit hatte die städtische Vertretungsreserve gegen Unterrichtsausfall ihre Berechtigung verloren.

Welche Maßnahmen wurden getätigt?

Um Unterrichtsausfall an Schulen zu begegnen, stellte Potsdam einmalig im Doppelhaushalt 2013/14 insgesamt rund 70.000 Euro für Ersatzlehrer an allgemeinbildenden Schulen mit Primarstufe bereit. Die Vorhaltung einer entsprechenden Lehrerreserve ist jedoch eigentlich Aufgabe des Landes, da Lehrkräfte an Potsdamer Schulen in einem Dienstverhältnis zum Land Brandenburg stehen. Weil Potsdam ein Konzept zur Haushaltsstabilisierung aufstellen muss, konnten für Schuljahre nach 2013/14 keine weiteren finanziellen Mittel zugesagt werden.

Welche Kosten wurden bereitgestellt?

Um Unterrichtsausfall an Schulen zu begegnen, stellte Potsdam einmalig im Doppelhaushalt 2013/14 insgesamt rund 70.000 Euro für Ersatzlehrer an allgemeinbildenden Schulen mit Primarstufe bereit.
 

Originalvorschlag:

An Potsdamer Schulen reichen die Vertretungsreserven für Lehrer nicht aus, bzw. sind zu knapp bemessen. Begrüßenswert war daher die Einrichtung eines Lehrer-Vertretungsfonds durch die Stadt Potsdam für Grund- und Oberschulen mit Primarstufe. Im Krankheitsfall eines Lehrers schicken die Schulen eine Bedarfsmeldung an den Fachbereich Bildung und Sport, von dort geht umgehend ein Honorarvertrag an die Schule zurück. Die eingesetzten Honorarkräfte dürfen allerdings nicht tatsächlich unterrichten, sondern sollen eine angemessene, möglichst qualifizierte Betreuung gewährleisten. Dazu gehöre die Vertiefung des Lernstoffes durch Üben oder Hausaufgabenzeit. 70.000 € wurden im Schuljahr 2011/12 bereitgestellt und sorgten z.B. an der Karl-Förster-Schule dafür, dass von ca. 1700 Vertretungsstunden über 500 Stunden mit HIlfe dieses Fonds organisiert wurden und somit nicht ausfallen mussten. Als Vater zweier schulpflichter Kinder beantrage ich die Fortführung dieser sehr guten Einrichtung der Stadt Potsdam, um Ausfallstunden oder Zusammenlegungen von Klassen auch im neuen Schuljahr zu vermeiden.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft:

Während der Vorauswahl (Priorisierung im Büro Bürgerhaushalt und im Internet) erhielt dieser Vorschlag eine ausreichende Punktzahl von den Potsdamerinnen und Potsdamern und wurde in die "Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger" unter der LVBB-Nr. 11 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 2907 Punkte. Er wurde unter der Nummer 9 in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen. Er wurde unter dieser Nummer in die "Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 7. November 2012 der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion und Entscheidung übergeben und unter der Drucksachennummer (DS 12/SVV/0767) diskutiert. In der Sitzung vom 8. Mai 2013 wurde der Vorschlag mehrheitlich von der Stadtverordnetenversammlung angenommen und mit folgendem Hinweis ergänzt: ", obwohl hierfür eigentlich das Land Brandenburg zuständig ist."