Kosten- Nutzenrechnung bei Gutachten

Ich schlage vor, dass vor der Inauftraggabe eines Gutachtens durch die Stadtverwaltung bzw. der Stadtverordnetenversammlung intensiver geprüft wird, ob dieses Gutachten unbedingt nowendig ist. Manchmal hat man den Eindruck, ein Gutachten wird zur Bestätigung der eigenen Position angefertigt und nicht, um eine Entscheidung treffen zu können. Auch muss nicht jede "Partei" bei Streitigkeiten ein Gutachten anfertigen lassen. Man könnte ja eine gemeinsame Fragestellung zum Thema finden und nur einen Gutachter beauftragen.