Kino „Charlott“ als Bürgerhaus wieder aufbauen und nutzen

Vorschlag:

Dieses Kino sollte als wieder Stadtteilkino oder Bürgerhaus hergestellt werden. Es wäre auch nutzbar für Schulen (Zeugnisausgaben) und Versammlungen sowie Veranstaltungen. Ebenfalls könnten Jugendabende dort stattfinden. Die Bewirtschaftung sollte durch die Stadt gefördert und (teil-)finanziert werden.

Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:

Die Liegenschaft auf der sich das ehemalige Kino „Charlott" in der Brandenburger Vorstadt/Potsdam-West befindet, ist Privat-besitz und steht für eine öffentliche Nutzung nicht zur Verfügung. Die Einrichtung von Bürgerhäusern und Bürgertreffs wird durch die Landeshauptstadt Potsdam konzeptionell gefördert und unterstützt. Ein wesentliches Element in diesem Bereich ist das bürgerschaftliche Engagement vor Ort, Vereine, Initiativgruppen und Einzelpersonen, die sich für das sozial-kulturelle Leben in ihren Stadtteilen engagieren. In der Brandenburger Vorstadt/PotsdamWest ist dieses Engagement sehr stark ausgeprägt und wird seitens der Landeshauptstadt Potsdam auch finanziell unterstützt. Im Ergebnis einer im Januar 2009 durchgeführten, breit angelegten Stadtteilkonferenz sieht die Bürgerschaft des Stadtteils für die nächsten Jahre ein zentrales Bürgerhaus weniger als notwendig an. Vielmehr ist es das Ziel, durch Zusammenführung und Vernetzung aller Aktivitäten das öffentliche Leben des Stadtteils zu stärken und weiter zu entwickeln. Für diese Arbeit ist für 2010 die Einrichtung einer Koordinierungsstelle vorgesehen, die durch die Landeshauptstadt finanziell gefördert werden soll.

Kosten der Umsetzung/Folgekosten: Aufgrund der Sachlage sind Kosten nicht ermittelt.

Umsetzungszeitraum: -

Wird der Vorschlag bereits umgesetzt oder ist die Umsetzung bereits vorgesehen? Nein

Grundlage der Umsetzung: -

Aktualisierung April 2010:
Es sollte geprüft werden, welche Formen der Nutzung des Kinos "Charlott" durch die Landeshauptstadt Potsdam möglich sind. Das Prüfergebnis liegt nun vor: Die Immobilie, auf der sich das ehemalige Kino „Charlott" befindet, ist wie in der Stellungnahme der Verwaltung bereits dargestellt im Privatbesitz. Seitens des gegenwärtigen Eigentümers sind keine Pläne über eine zukünftige Nutzung bekannt. Die Immobilie ist seit Jahren eingezäunt. Die Gebäude sind dem Verfall preisgegeben. Die Landeshauptstadt hat gegenwärtig keine Verhandlungsmöglichkeiten für eine dem Vorschlag entsprechende Nutzungsoption.

Kosten der Umsetzung / Folgekosten: Nicht ermittelbar

Wird der Vorschlag bereits umgesetzt oder ist die Umsetzung bereits vorgesehen?
Nein, die Umsetzung ist nicht möglich

Verlauf der Vorschlagseinbringung/Rechenschaft:

Während der Vorauswahl (Priorisierungsphase bei den dezentralen Stadtteilversammlungen oder im Internet) erhielt dieser Vorschlag eine ausreichende Punktzahl von den Potsdamerinnen und Potsdamern und wurde in die "Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger" unter der Nummer 12 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung (über das Internet, den Postweg oder während der Abschlussveranstaltung am 14.01.2010) insgesamt 398 Punkte und erreichte damit Platz 15. Er wurde unter dieser Nummer in die "Liste der Bürgerinnen und Bürger" (LBB = Top 20) aufgenommen und der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion übergeben. Für diesen Vorschlag vergab die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 7.4.2010 einen Prüfauftrag. Der Prüfauftrag wurde hinsichtlich folgender Punkte konkretisiert: Es soll geprüft werden, welche Formen der Nutzung durch die Landeshauptstadt Potsdam möglich sind.