Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen (Paderborner Modell)
Kurzbeschreibung:
Vorgeschlagen wird, der Stadtordnung folgendes hinzuzufügen: „Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen." Ziel ist es, mittel- bis langfristig sinkende Fundtierzahlen zu erreichen.Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:
Die Kastration und Kennzeichnung von sogenannten freilebenden Straßenkatzen, aber auch von Katzen, die Freigang haben bzw. nicht zur Zucht verwendet werden, ist für die öffentliche Ordnung und Sicherheit einschließlich des Tierschutzes zu begrüßen. Dieser allgemein bekannten Empfehlung kommen zunehmend die Katzenhalter nach und lassen neben der Kastration auch ihre gekennzeichneten Tiere in entsprechenden Registern eintragen. Diese Tendenz wird durch die gezielte ehrenamtliche Tierschutzarbeit, niedergelassene Tierärzte und Behörden unterstützt. In die Kastrationsmaßnahmen werden auch verwilderte Straßenkatzen einbezogen, die im Rahmen der Tierschutzarbeit versorgt werden. Dafür gewährt das Land Brandenburg auch gewisse finanzielle Unterstützungen bzw. Anerkennung. Diese Maßnahmen haben dazu geführt, dass derzeit für die Landeshauptstadt Potsdam eingeschätzt werden kann, dass es keine nennenswerten Probleme mit freilebenden Katzenpopulationen gibt. Es ist aber festzuhalten, dass durch die ehrenamtliche Tierschutzarbeit unter hohem Aufwand an Zeit und Kosten, Katzen an Futterstellen versorgt, behandelt und kastriert werden. Damit wird dem gesellschaftlichen Interesse nach Tierschutz, Tiergesundheit, Ordnung und Sicherheit durch eine eingedämmte möglichst gesunde Katzenpopulation entsprochen. Daher prüft die Landeshauptstadt Potsdam eine finanzielle Unterstützung als Anerkennung und Beförderung dieses ehrenamtlichen Arrangements.Kosten der Umsetzung:
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, die die Ergänzung der Stadtordnung vorsieht. Falls ein Vollzug angestrebt würde, ergäben sich Personalkosten für Sachbearbeitung und spezialisierten Außendienst.