Gesundheitsförderung

Gesundheitsamt
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Gesundheitsamt

Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung zu schützen und zu fördern. Dazu zählt es auch, die Entwicklung zu beobachten und auf notwendige Hilfsangebote hinzuwirken. Zugleich informiert und berät das Amt in allen Fragen der Gesundheitsvorsorge, -förderung und Krankheitsverhütung. Die generellen Aufgaben legt das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz) vom 23. April 2008 sowie das Infektionsschutzgesetz fest.

Folgende Aufgabenfelder sind unter anderem dem Gesundheitsamt zugeordnet: Infektionsschutz, Schutzimpfungen, Erstellung von amtsärztlichen Gutachten, Arzneimittelkontrollen, Kita- und Schuluntersuchungen, zahnärztliche Reihenuntersuchungen, Heilpraktikerüberprüfungen für das Land Brandenburg. Das Gesundheitsamt richtet seine Arbeit dabei auch an einzelne gesundheitsgefährdete Personengruppen.


Konkrete Kennzahlen:
Schuleingangsuntersuchungen:
2015: 1.900 // 2016: 1.987 // 2017 (Plan): 2.023


Potenziale der Haushaltsstabilisierung:

Die durch den Gesetzgeber definierten Pflichaufgaben sind bei Mittelreduzierung nicht zu gewährleisten. Neue Gesetzte, wie das aktuell in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetztes, führen zur Erweiterung des Aufgabenspektrums und damit zur Aufwandssteigerung des Bereiches. Die im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform anstehenden Aufgabenverschiebenen beinhalten weiterhin hohes Potential einer Aufgabenerweiterung für diesen Bereich.


Aufwand im Haushalt 2017: 3.127.100 Euro
Ertrag im Haushalt 2017: 454.100 Euro