Gemeindesteuern

Gemeindesteuern
Für die Wahrnehmung kommunaler Aufgabe benötigt die Landeshauptstadt finanzielle Mittel. Mit der Erhebung von Steuern wird ein bedeutsamer Teil der notwendigen Finanzmittel bereitgestellt. So ergeben sich etwa ein Drittel der kommunalen Erträge aus Steuern. Ordnungspolitische Ziele bestimmter Steuerarten sind beispielsweise die Einschränkung der Anzahl von Spielautomaten (Vergnügungssteuer) und die Steuerung der Anzahl gehaltener Hunde (Hundesteuer). Steuern sind generell nicht zweckgebunden, sie dienen als allgemeine Finanzierungsmittel zur Deckung des Haushalts. So kann bspw. die Hundesteuer nicht explizit für die Hundekotbeseitigung verwendet werden.

Aufwand im Entwurf des Kommunalhaushalts 2012: 6.500.000 Euro
Ertrag im Entwurf des Kommunalhaushalts 2012: 122.631.000 Euro

Potenziale der Haushaltssicherung:
Einflussmöglichkeiten werden in der Erhöhung der Steuersätze, wie z.B. der möglichen Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer oder auch in der Erhöhung der Steuersätze für u.a. die Vergnügungs- oder Zweitwohnungssteuer gesehen.

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