Einrichtung von Oberleitungsbus-Linien in Potsdam (Obusse)

„Obusse im Sinne dieses Gesetzes sind elektrisch angetriebene, nicht an Schienen gebundene Straßenfahrzeuge, die ihre Antriebsenergie einer Fahrleitung entnehmen.“ – § 4 (3) Personenbeförderungsgesetz. Die früher in Potsdam vorhandenen Obuslinien sollen wieder betrieben werden, weitere Linien zu den früher bereits existieren sollen hinzugefügt werden und ein kompletten, vollständigen und das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam umfassendes Liniennetz von Obussen soll eingeführt werden. Potsdam soll deutschlandweit führend im Einsatz und in der Verwendung von Oberleitungsbussen werden.