Begrüßungsgeld für Studenten streichen
Kurzbeschreibung:
Es wird vorgeschlagen, das Begrüßungsgeld für Studenten zu streichen. Es sollten andere Wege und Mittel gefunden werden, die Situation von Auszubildenden und Studenten zu verbessern (bspw. günstiger Wohnraum).Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:
Zunächst ist festzustellen, dass für alle Einwohner/innen die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung zum Wohnsitz besteht. Als Hauptwohnsitz zählt dabei der Wohnsitz, bei welchem man sich überwiegend aufhält. Falsche Angaben oder ein Unterlassen der Erklärung sind mit Bußgeld bewehrt.Mit dem Begrüßungsgeld erhalten Studierende, die Ihren Hauptwohnsitz zum Zwecke des Studiums nach Potsdam verlegen, eine finanzielle Unterstützung, um die hohen Kosten des Studiums (Anmeldegebühren etc.) abzufedern. Ziel ist es unter anderem, die Attraktivität Potsdams als Studienort zu erhöhen und durch die Hauptwohnsitznahme Schlüsselzuweisungen des Landes zu generieren. Inwieweit das Begrüßungsgeld Grund für die Wahl Potsdams als Studien- und Wohnort ist, kann nicht evaluiert werden. Derzeit nehmen ca. 2.400 Studierende diese freiwillige städtische Leistung in Anspruch, die auf einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2001 basiert. Darüber hinaus besteht keine Verpflichtung zur Zahlung dieser Zuwendung. Im Potsdamer Haushaltssicherungskonzept und in der Vorlage zum Eckwertebeschluss 2013 hat die Verwaltung bereits die Streichung des Begrüßungsgeldes vorgeschlagen. Derzeit wird im „Maßnahmenpapier zum Eckwertebeschluss" die Zweckmäßigkeit und mögliche Alternativen geprüft. Die daneben beispielhaft thematisierte Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist erklärtes Ziel der Landeshauptstadt Potsdam.
Kosten der Umsetzung:
Die Umsetzung des Vorschlages würde zu einer Einsparung von etwa 270.000 Euro für die Auszahlung des Begrüßungsgeldes sowie des damit verbundenen Verwaltungsaufwands führen. Gegebenenfalls hätte sie eine Minderung von Erträgen (Verlust Schlüsselzuweisungen pro Einwohner) zur Folge.