Ordnungsanglegenheiten

Ordnungsangelegenheiten
Die Ordnungsangelegenheiten in einer Kommune sind an Gesetze und Verordnung gebunden. Hier sind Pflichtaufgaben sowohl im eigenen als auch im übertragenen Wirkungskreis zu erfüllen. Das bedeutet, die Stadt erfüllt Aufgaben im Auftrag des Landes Brandenburg und des Bundes. Die im Folgenden benannten Themen werden dabei unter anderem bearbeitet.
Die Allgemeine Ordnungsangelegenheiten beinhalten unter anderem die Erteilung von Jagd- und Fischereischeinen aber auch die Durchsetzung der Hundehalterverordnung. Dazu zählen neben der Überwachung der Einhaltung von Bestimmungen der Gewerbeordnung auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs und mögliche Kontrollen hinsichtlich der Stadtordnung. Ziele sind die Abwehr bzw. Minderung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der Schutz der Allgemeinheit, des öffentlichen Wirtschaftsverkehrs und der sozialen Gemeinschaft.

Weiterhin gehören zu diesem Aufgabenbereich der Bürgerservice mit dem Standesamt und dem Zulassungs- und Fahrerlaubniswesen. In ersterem werden Melde- sowie Pass- und Personalausweisangelegenheiten erledigt. Die Fundsachenverwaltung, die Beurkundung des Personenstandes, Namensänderungen sowie Staatsangehörigkeitsangelegenheiten finden sich dort genauso wie die Zulassung von Fahrzeugen und die Erteilung von Fahrerlaubnissen wieder.
Als wesentliches Ziel wird ein kundenorientierter Service mit entsprechenden Öffnungszeiten verfolgt.
Eine weitere Aufgabe umfasst die Bearbeitung von Straßenverkehrsangelegenheiten. Dies betrifft unter anderem die Anordnung von Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen und Ampeln, das Erstellen von Bewohnerparkausweisen sowie sonstige Genehmigungen im öffentlichen Straßenland.
Wesentliches Ziel ist die Gewährleistung der Flüssigkeit des Straßenverkehrs durch Optimierung der Verkehrslenkung.

Als weiteres Aufgabenfeld zählen die Bußgeldangelegenheiten. Dort werden Ordnungswidrigkeiten des fließenden und ruhenden Verkehrs oder andere Verstöße gegen Rechtsvorschriften geahndet. Ziel ist es, eine Einflussnahme auf das Verhalten der Bürger innerhalb der sozialen Gemeinschaft zur Einhaltung von Rechtsvorschriften durch präventive und erzieherische Maßnahmen zu erreichen.
Die Zielumsetzung des gesamten Aufgabenfeldes "Ordnung und Sicherheit" wird anhand von Kennzahlen zu den entsprechenden Leistungen gemessen (z.B. Bürgerzufriedenheit, Wartezeiten). Als Ausdruck für die präventive Arbeit wäre die zu verzeichnende Minderung der Unfälle und die sich nicht erhöhende Anzahl der festgestellten Verstöße zu benennen.

Aufwand im Entwurf des Kommunalhaushalts 2012: 11.000.700 Euro
Ertrag im Entwurf des Kommunalhaushalts 2012: 7.763.900 Euro

Potenziale der Haushaltssicherung:
Da es sich hierbei um eine kommunale Pflichtaufgabe handelt, wären Einsparpotentiale nur über die Art der Umsetzung generierbar. Dies hieße, dass sich daraus eine Minderung des Serviceangebotes für den Bürger ergeben würde (z.B. kürzere Öffnungszeiten, weniger Außendienstmitarbeiter). Darüber hinaus unterliegen die Prozesse der Ablauforganisation einer ständigen Überprüfung.

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