Sicherheit am Überweg Geschwister-Scholl-Str. (Nähe Kita Tausendfüßler)

Vorschlag:

Die AWO-Kita Tausendfüßler liegt an der Geschwister-Scholl-Straße 52a, etwas abseits der Straße. In Höhe des Eingangs zur Kita gibt es einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) und für diesen Bereich ist eine Tempo-30-Zone von 6 bis 17 Uhr eingerichtet. Trotz eines Achtung-Kinder-Schildes und der Tempo-30-Zone fahren zu viele Autofahrer zu schnell an dieser Stelle und zu viele Autofahrer bemerken den Zebrastreifen häufig zu spät. Das führt sehr oft dazu, dass Eltern und Kinder bereits auf dem Überweg sind, aber Autos nicht anhalten. Zudem passiert es auch sehr häufig, dass Autos, die an dem Überweg vorschriftsmäßig halten, von drängelnden Autos überholt werden - das sind sehr gefährliche Situationen, die etliche Eltern bereits erlebt haben. Deshalb haben wir Eltern bereits an die Stadtverwaltung geschrieben und gebeten, die Tempo-30-Zone auszuweiten und Maßnahmen zu ergreifen, die den Zebrastreifen besser und früher sichtbar machen. Möglich wäre eine Überkopf-Aufhängung mit Beleuchtung über dem Zebrastreifen, um mehr Aufmerksamkeit zu schaffen. Mein Vorschlag ist, eine solche Aufhängung so schnell wie möglich anzubringen, damit auch im Winter durch Beleuchtung mehr Sichtbarkeit erzeugt wird. Und zudem schlage ich vor, nicht nur ein rot-weißes Achtung-Kinder-Schild dort anzubringen, sondern ein Straßenbanner aufzuspannen, das auf die Kita in diesem Bereich aufmerksam macht. Immerhin sind es 140 Kinder, die dort jeden Tag hingebracht und abgeholt werden. Es muss deutlich werden, dass an dieser Stelle eine Kita steht und viele Kinder die Straßen vor allem morgens und nachmittags queren.

Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:

Unter der Drucksache 11/SVV/0421 hat die Stadtverordnetenversammlung bereits im Mai 2011 einen ähnlichen Antrag an die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam gerichtet.
Im Rahmen einer speziell auch diesen Fußgängerweg betrachtenden Verkehrsschau - unter Teilnahme von Mitarbeitern der einzubeziehenden Fachämter der Stadtverwaltung und dem Polizeipräsidium Potsdam - wurden Maßnahmen getroffen, welche die ungehinderte Querungssicherheit am Fußgängerüberweg noch erhöhen. So wurde die Markierung des Fußgängerüberweges erneuert und die Verkehrszeichen ausgetauscht. Das Tempo-30-Schild und das Schild „Achtung Kinder" wurden auf einem Pfosten kombiniert, um die Begründung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verdeutlichen.
In unmittelbarer Nähe zum Fußgängerüberweg befinden sich jeweils in beiden Fahrtrichtungen Straßenlaternen. Diese sorgen für eine vollkommene Ausleuchtung, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit oder regennasser Fahrbahn, auf dem Fußgängerüberweg und an den Warteflächen am Straßenrand deutlich erkennbar sind.
Eine zeitliche Ausdehnung der Tempo-30-Zone über 17 Uhr hinaus ist nicht möglich, da kein straßenverkehrsrechtlicher Grund vorliegt. Dafür müsste sich in der Zeit zwischen 17 und 18 Uhr eine Gefahrenlage widerspiegeln bzw. ein erhöhter Querungsbedarf bestehen. Über mehrere Tage hinweg durchgeführte spezielle Beobachtungen in benannter Zeit haben ergeben, dass der Spitzenwert von querenden Fußgängern bei lediglich sechs Querungswilligen liegt. Die Anzahl rechtfertigt nicht die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h. Die Geschwindigkeitsreduzierung bezieht sich zudem nicht zwingend auf die tatsächlichen Öffnungszeiten der Einrichtung, sondern einer über das übliche Maß hinausgehenden efährdung bestimmter Verkehrsteilnehmer.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der betreffende Fußgängerüberweg gemäß der Straßenverkehrsordnung den gesetzlichen Vorschriften in vollem Umfang entspricht. Die Fahrzeugführer werden durch das Gefahrenzeichen in Komibination mit der Herabsetzung der Geschwindigkeit für querende Kinder vollumfänglich sensibilisiert. Die angeführten Punkte und die damit
ausgedrückten subjektiven Sicherheitsbedenken begründen nicht die Anordnung weiterer bzw. die Verschärfung bestehender Verkehrsverbote oder -beschränkungen. Im Vergleich zu anderen Fußgängerüberwegen im Potsdamer Stadtgebiet, ist der betreffende einer der seit vielen Jahren
existierenden mit sehr hoher (und vieler Orts wünschenswerter) Akzeptanz bei den Fahrzeugführern.

Kosten der Umsetzung / Folgekosten: Die Verkehrsschau für die Fußgängerüberwege fand am 31.3.2010 statt. Die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten, die im Ergebnis dessen notwendig waren, wurden im Mai 2010 beauftragt. Am 15.7.2010 wurden die Beschilderungs- und Markierungsarbeiten am Fußgängerüberweg ausgeführt: 1.325 Euro.

Umsetzungszeitraum / Wird der Vorschlag bereits umgesetzt oder ist die Umsetzung bereits vorgesehen? Ja, umgesetzt im Sommer 2011.

Grundlage der Umsetzung: StVO (Prüfung: Siehe Drucksache 11/SVV/0421 „Mehr Sicherheit für Kinder und Eltern vor der AWO-Kita in der Geschwister-Scholl-Straße")

>> Aktualisierung vom Oktober 2011:
Durch die vorhandene Abpollerung des Seitenstreifens im unmittelbren Umfeld des Fußgängerweges wird die Erkennbarkeit zusätzlich unterstützt. Auch der regelmäßi-ge Einsatz von Geräten zur Überwachung der Einhaltung der Geschwindigkeitsbe-grenzung -sowohl im restriktiven als auch im präventiven Bereich- tragen zur Verkehrssicherheit in diesem Bereich bei.

>> Vorschlag betrifft folgendes Produktkonto:
Es handelt sich bei verkehrsrechtlichen Anordnungen um komplexe Verfahren, für die Aufwendungen aus mehreren Kontengruppen (50 Personalaufwendungen, 52 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 54 sonstige ordentliche Aufwendun-gen sowie 58 Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen) angesprochen werden. Eine genaue Bezifferung ist hier nicht mögliche. Darüber hinaus sind sowohl in der Vorbereitung der Entscheidung als auch in der Umsetzung unterschiedliche Be-hörden und Fachbereiche beteiligt.
Für die Umsetzung der Anordnung zur Aufstellung von Verkehrszeichen entstehen dann abschließend im Fachbereich 47 Grün- und Verkehrsflächen nochmals Auf-wendungen.

>> Realisierungsvorschlag der Landeshauptstadt Potsdam:
Mögliche Umsetzungsmaßnahmen sind ausgeschöpft.

Auskunft zur tatsächlichen Umsetzung (Stand 11/2012, lt. Drucksache 12/SVV/0691)
Die Installation eines zusätzlichen Beleuchtungspunktes am Fußgängerüberweg (FGÜ) in Höhe der Geschwister-Scholl-Straße 52 a wurde u. a. bereits im Rahmen des Antrages 11/SVV/0421, der daraus resultierenden Mitteilungsvorlage 11/SVV/0582 und dem Antrag 11/SVV/0831 ,,Bürgerhaushalt Potsdam 2012 TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger- Platz 17 - Sicherheit am Überweg Geschwister-Scholl-Straße (Nähe Kita Tausendfüßler)" im KOUL-Ausschuß beraten. lm Antrag 11/SVV/0831 wird die Ausweitung der Tempo-30-Zone, geeignete bauliche Maßnahmen und zusätzliche Beschilderung und Beleuchtung gefordert. lm Rahmen der Beratung des o.g. Antrages hat die Verwaltung am 12.01.2012 im KOUL-Ausschuss dessen Mitglieder über die Inbetriebnahme des zusätzlichen Lichtpunktes informiert. Der Ausschuss nahm dies zur Kenntnis und erklärte daraufhin den Antrag für erledigt.
Der FGÜ erfüllt anhand der vorgegebenen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerübenrwegen (R-FGÜ) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) in jeglicher Hinsicht alle Qualitätsstandards bezüglich seiner Ausstattung. Die vorhandene zusätzliche Beleuchtung geht in diesem Fall sogar über das übliche Maß hinaus.
lm Zuge eines Ortstermins am 29.09.2011 unter Teilnahme des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit, der Verkehrswacht Potsdam e.V. sowie der Kita-Leitung wurde von dieser auch die Anbringung eines Banners oberhalb des FGÜ bzw. direkt am Zaun der Kita angesprochen. Bereits hier erläuterte die Fachbereichsleiterin dass dies nicht möglich ist. Ein hinweisendes Banner am Zaun ist für vorbeifahrende Fahzeugführer kaum sichtbar, die Anbringung über der Fahrbahn würde hier vom eigentlichen Aufmerksamkeitspunkt, nämlich dem FGU ablenken. lm Vorbeifahren würden Fahrzeugführer höchstwahrscheinlich die Information auf dem Banner erkennen wollen und somit nicht dem FGÜ die nötige und gewünschte Aufmerksamkeit schenken können. Grundsätzlich stellen dauerhaft installierte Transparente und Banner über der Fahrbahn ein unzulässiges Element im zwingend freizuhaltenden Verkehrsraum der Straße dar. Dies trifft auch für die in Potsdam sehr zahlreichen Kita's, Schulen, Jugendclubs und sonstigen Kinder- und Jugendeinrichtungen zu, da dies ansonsten eine massive Ablenkung und Überforderung der Fahrzeugführer gerade an solchen Punkten zur Folge hätte.

Kostenplanung 2012: Aufwand: 0 EUR // Ertrag: 0 EUR
Kostenergebnis 2012: Aufwand: 0 EUR // Ertrag: 0 EUR
 

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft:

Während der Vorauswahl (Priorisierung im Büro Bürgerhaushalt und im Internet) erhielt dieser Vorschlag eine ausreichende Punktzahl von den Potsdamerinnen und Potsdamern und wurde in die "Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger" unter der LVBB-Nr. 15 aufgenommen.

Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 541 Punkte und erreichte damit Platz 17. Er wurde unter dieser Nummer in die "Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 2. November 2011 der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion und Entscheidung übergeben. Dieser Vorschlag wrude unter der Drucksachennummer (DS/SVV/0831) diskutiert und durch die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 2. Mai 2012 als „Bereits in Umsetzung" vermerkt. Die Stadtverordneten begründen diese Entscheidung wie folgt: Die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam hat diesen Vorschlag bereits umgesetzt. Über die Umsetzung wurde erneut am 7.11.2012 gegenüber der Stadtverordnetenversammlung unter der Drucksache 12/SVV/0961 ausführlich berichtet.