Schulsozialarbeiterinnen an allen Potsdamer Schulen

Kurzbeschreibung:

Vorgeschlagen wird, an jeder Schule mindestens eine Schulsozialarbeiterstelle einzurichten, die als Ansprechpartner während der gesamten Unterrichtszeit und mit eigenen Räumlichkeiten, für die Interessen und Probleme der Kinder und Jugendlichen da ist.

Einschätzung der Landeshauptstadt Potsdam:

Zwar bestätigte die im Vorjahr durchgeführte „START"-Evaluation der Schulsozialarbeit in der Landeshauptstadt Potsdam die bereits 2007 verwaltungsseitig konstatierten und seitdem tendenziell weiter gestiegenen sozial-emotionalen Defizite sowie die damit verbundenen Problembelastungen von Schülerinnen und Schülern, woraus auch Unterstützungsmehrbedarfe an schulbezogener Sozialarbeit resultieren. Gleichwohl stellen die Evaluationsbefunde - ebenso wie die dem Bürgervorschlag zugrunde liegende Problembeschreibung - zuvörderst eine kritische Rückfrage an das für die Wahrnehmung und Absicherung des Erziehungs- und Bildungsauftrages von Schule originär zuständige Bildungssystem selbst dar (zur Frage, wie das Land stärker als bisher zur Problemlösung systemeigene Ressourcen nutzt bzw. zusätzliche bereitstellt).

Kosten der Umsetzung:
Die Schulsozialarbeit ist eine pflichtige Leistung gemäß § 13 SGB VIII - KJHG i.V.m. §§ 74 und 79 (2) SGB VIII - KJHG sowie § 24 Brandenburgisches AGKJHG (Jugendförderplan). Bei Umsetzung des Bürgervorschlags würde sich die kommunale Förderung von derzeit 374.000 Euro (10 SozialarbeiterInnen inkl. Projektkoordination an 10 Potsdamer Schulen) zzgl. 18.300 Euro für Betriebs- und Sachkosten um 1.305.000 Euro auf 1.740.000 Euro (40 SozialarbeiterInnen an 40 Potsdamer Schulen) zzgl. Projektkoordination sowie entsprechende Betriebs- und Sachkosten erhöhen.

>> Aktualisierung vom Mitte Oktober 2012:
Der ursprünglich bis Sommer 2012 geplante Diskussions- und Entscheidungsfindungsprozess ist derzeit immer noch nicht abgeschlossen. Die Zwischenergebnisse des gemeinsamen Workshops von Jugendhilfe und Schule am 27.09.2012 lassen einen Konzeptüberarbeitungs- und -umsetzungsprozess von ca. zwei weiteren Jahren vermuten. Angesichts des geplanten Doppelhaushaltes 2013/2014 ist eine Wirksamkeit diesbezüglicher Entscheidungen somit erst ab dem Schuljahr 2014/2015 zu erwarten.
Bis dahin gilt der bisherige Status Quo fort, d.h. wird das bisherige System Potsdamer Schulsozialarbeit inhaltlich und strukturell weiter optimiert sowie bis Ende 2013 um (derzeit 14) sozialarbeiterische Projekte an Potsdamer Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ergänzt.

>> Vorschlag betrifft folgendes Produktkonto:
Produkt:3660000 / Konten: 5317100 und 5318100

>> Realisierungsvorschlag der Landeshauptstadt Potsdam:
Keine Empfehlung, da zum einen die dem Bürgervorschlag zugrunde liegende Problembeschreibung zuvörderst eine kritische Rückfrage an das für die Wahrnehmung und Absicherung des Erziehungs- und Bildungsauftrages von Schule (gemäß § 4 Absatz 1 i.V.m. Absatz 5 BbgSchG) originär zuständige Bildungssystem selbst darstellt, d.h. das L a n d stärker als bisher zur Problemlösung systemeigene Ressourcen nutzen bzw. zusätzliche bereitstellen muss. Zum anderen ist der kommunale Diskussions- und Entscheidungsprozess zur künftigen Gestaltung des Systems von Sozialarbeit an Potsdamer Schulen noch nicht abgeschlossen.


Prüfergebnis im September 2013: (vgl. Drucksache 13/SVV/0521)

Im Ergebnis der "START-Evaluation" des gesamten Systems der Schulsozialarbeit in der Landeshauptstadt Potsdam (2010/2011) und des anschließenden Verfahrens zur weiteren Entwicklung des Systems Sozialarbeit an Potsdamer Schulen (2011/2012) beschlossen der Jugendhilfeausschuss am 13.12.2012 sowie der Ausschuss für Bildung und Sport am 15.01.2013:

„Zur Sicherstellung bedarfsgerechter Kinder- und Jugendhilfeangebote für Schülerinnen und Schüler, die an der Schnittstelle zur Schule (Sozialarbeit an Schulen) erbracht werden, ist ein abgestimmtes Gesamtsystem in der Landeshauptstadt Potsdam notwendig. Auf der Grundlage bisher geführter fachlicher Diskussionen in und zwischen den Bereichen Jugendhilfe und Schule wird daher bis März 2015 ein Rahmenkonzept für die schüler_innenbezogenen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam entwickelt...".

Innerhalb dieses Gesamtkonzeptes sind auch die künftigen Aufgaben, die Art, der Umfang von sowie die Dringlichkeits- und Intensitätskriterien für die Potsdamer Schulsozialarbeit zu klären (zum Verhältnis „Sozialarbeit an Schulen" und „Schulsozialarbeit").

„Bis zu einer Beschlussfassung zum Rahmenkonzept eines abgestimmten Systems schüler_innen-bezogener Jugendhilfeleistungen wird das bestehende System Potsdamer Schulsozialarbeit im bisherigen Rahmen und Umfang fortgeführt, inhaltlich jedoch weiter qualifiziert."

Insofern kann den für das Frühjahr 2015 avisierten Ergebnissen des partizipativ angelegten Erarbeitungsprozesses nicht vorgegriffen und somit zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Stufenplan für eine Verankerung von Schulsozialarbeit an jeder Potsdamer staatlichen Schule innerhalb der nächsten zehn Jahre vorgelegt werden.

Gemäß der o.g. Beschlüsse von Jugendhilfeausschuss sowie Ausschuss für Bildung und Sport nahmen am 26.02.2013 die „Koordinierungsgruppe Schule-Jugendhilfe" sowie derweil auch die vier fachlichen Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII und eine schulische Arbeitsgruppe die Tätigkeit auf. Beratend begleitet wird der Prozess durch das bundes- und insbesondere landesweit anerkannte Beratungsinstitut kobra.net.

Parallel hierzu erfolgen
- die schuljährlichen Auswertungen der Schulsozialarbeit an den bisherigen zehn Potsdamer Einsatzschulen zur Weiterentwicklung des bestehenden Systems unter Federführung der Arbeitsgruppe Schulsozialarbeit
- sowie die fachliche Begleitung und Auswertung 13 schulbezogener Projekte der Jugend(sozial)arbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Verantwortung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie (vgl. Zwischenberichterstattung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.06.2013).


Aktualisierung/Ergänzung der Einschätzung Dezember 2016:

Mit Beschluss der 13. Öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam am 09.09.2015, Vorlagenummer 15/SVV/0449 wurde das Gesamtkonzept Schule – Jugendhilfe der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen. Das Gesamtkonzept sagt aus, dass die stetig wachsende Nachfrage bezüglich Schulsozialarbeit, insbesondere auch von Grund- und Förderschulen, trug eine Bedarfsermittlung an allen staatlichen Potsdamer Schulen im Jahre 2007 Rechnung. In deren Ergebnis wurden Bedarfsanmeldungen von 20 der insgesamt 40 Potsdamer Schulen konstatiert, davon zehn übereinstimmend mit Schulverwaltungsamts-, Schulamts- und Jugendamtsvoten, so dass eine Aufstockung auf zehn regelgeförderte Personalstellen an zehn Einsatzschulen, davon zwei Grund-, drei Förder-, drei Ober- und zwei Gesamtschulen, erfolgte. Die Auswahl dieser Standorte erfolgte 2007 durch übereinstimmende Voten von Jugend- und Schulverwaltungsamt sowie Staatlichem Schulamtes.

Schulsozialarbeit soll es perspektivisch an allen öffentlichen Schulen in der LH Potsdam geben, da sie als sozialpädagogisches Angebot für sinnvoll und notwendig an jeder Schule erachtet wird. Aufgrund dessen strebt die LHP an, innerhalb der nächsten zehn Jahre zu erreichen, dass an jeder staatlichen Schule Schulsozialarbeit verankert wird und der Oberbürgermeister wurde  beauftragt zu prüfen, inwiefern an möglichst jeder Schule mindestens eine Schulsozialarbeiterstelle eingerichtet werden kann.

Das Handlungskonzept Schulsozialarbeit stellt einen „Neustart“ der Schulsozialarbeit in Potsdam dar. Das betrifft sowohl die Auswahl der Schulstandorte als auch die Trägerschaft der Schulsozialarbeit. Einen formlosen Antrag auf Schulsozialarbeit (= Bedarfsanmeldung) + Zuarbeit der Kriterien I müssen alle Standorte zuarbeiten, die für sich einen Bedarf sehen, inkl. der Standorte, die bereits über Schulsozialarbeit verfügen. Für die Schulstandorte, die die qualifizierte Bedarfsanmeldung eingereicht haben, wird eine Prioritätenliste anhand der Kriterien II  erstellt. Es ist davon auszugehen, dass einige der bestehenden Standorte bestätigt werden, einige neu dazu kommen (zum ersten Mal Schulsozialarbeit erhalten) aber auch einige Standorte hinsichtlich der Weiterführung der Schulsozialarbeit kritisch zu hinterfragen sind. Die Lenkungsgruppe Schule – Jugendhilfe darf Empfehlungen hinsichtlich der kriteriengestützten Standortauswahl aussprechen. Die Letztentscheidung über die Standorte obliegt dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Die Schulen werden über die Entscheidung informiert. Die ausgewählten Standorte müssen die Kriterien III erfüllen. Bei Nichterfüllung dieser Kriterien III durch eine Schule wird die Schulsozialarbeit an diesem Standort nicht etabliert, sondern anhand der kriteriengestützten Liste der nachfolgende Standort berücksichtigt (wenn Kriterien III gegeben sind).

Die Schulsozialarbeit soll auf Grundlage der Beschlussfassung durch die SVV insgesamt neu ausgeschrieben werden. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie trägt die Verantwortung für eine schuljährliche Evaluierung der Schulsozialarbeit an den Schulstandorten durch den/die Träger der Schulsozialarbeit. Die Evaluationsergebnisse liegen bis zum Ende eines jeden Schuljahres vor und dienen als Planungsgrundlage für die weitere Arbeit, insbesondere den Abschluss standortspezifischer Zielvereinbarungen im darauffolgenden Schuljahr.

Eine externe Evaluation des Handlungskonzepts Schulsozialarbeit wird zu 2021 in Verbindung mit der Evaluation der Koordinierungs- und Steuerungsstruktur angestrebt. Bis dahin wird das bestehende System Potsdamer Schulsozialarbeit im bisherigen Rahmen und Umfang fortgeführt, inhaltlich jedoch stetig weiter ausgearbeitet.

Welche Maßnahmen wurden getätigt?

In den Jahren 2013 und 2014 wurden 10 Schulsozialarbeiter finanziert. Ab 2016 erfolgt eine Jährliche Aufstockung um je 5 Schulsozialarbeiter. Seit dem 01.08.2016 wurden 5 zusätzliche Schulsozialarbeiter eingestellt. In den kommenden Jahren werden je 5 weitere Schulsozialarbeiter zusätzlich eingestellt.

Ausblick: Kosten-Planung ab 2015 in Summe:

Aufwand 14.643.600EUR, Ertrag: 1.286.250 EUR
 

Originalvorschlag:

Noch immer gibt es nicht an jeder Potsdamer Schule SchulsozialarbeiterInnen. Der ständig wachsende Bedarf nach AnsprechpartnerInnen für die Schüler und Schülerinnen muß endlich Beachtung finden. Es gibt viele Probleme in den Schulen, zu volle Klassen, Übergang vom Kindergarten in die Schule oder der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule, die dann meist auch nicht die Erstwunschschule der SchülerInnen ist, Perspektivlosigkeit durch Leistungsdruck und schlechte oder gar keine Schulabschlüsse, Armut durch Arbeitslosigkeit der Eltern und bald auch noch das Thema Inklusion Die Schülerinnen brauchen einen "Anwalt" der sich für ihre Interessen an der Schule einsetzt. Wenn die Schulsozialarbeit nicht ausgebaut sondern abgeschafft wird, werden die Kinder und Jugendlichen, die den Großteil ihrer Zeit in der Schule verbringen, dort mit ihren Problemen allein gelassen. Deshalb sollte an jeder Schule mindestens eine Schulsozialarbeiterstelle eingerichtet werden, die während der gesamten Unterrichtszeit, mit eigenen Räumlichkeiten, für die Interessen der Kinder und Jugendlichen da ist.

Verlauf der Vorschlagseinbringung / Rechenschaft:

Während der Vorauswahl (Priorisierung im Büro Bürgerhaushalt und im Internet) erhielt dieser Vorschlag eine ausreichende Punktzahl von den Potsdamerinnen und Potsdamern und wurde in die "Liste der Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger" unter der LVBB-Nr. 12 aufgenommen. Der Vorschlag erhielt von den Potsdamerinnen und Potsdamern bei der abschließenden Votierung insgesamt 3841 Punkte. Er wurde unter der Nummer 6 in die "TOP 20 - Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen. Er wurde unter dieser Nummer in die "Liste der Bürgerinnen und Bürger" aufgenommen und am 7. November 2012 der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion und Entscheidung übergeben und unter der Drucksachennummer (DS 12/SVV/0764) diskutiert. In der Sitzung vom 8. Mai 2013 wurde der Vorschlag mehrheitlich von der Stadtverordnetenversammlung als Prüfauftrag angenommen: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwiefern an möglichst jeder Schule mindestens eine Schulsozialarbeiterstelle eingerichtet werden kann. Dieser soll, als Ansprechpartner während der gesamten Unterrichtszeit und mit eigenen Räumlichkeiten für die Interessen und Probleme der Kinder und Jugendlichen da sein." Am 4. September 2013 wurde der Stadtverordnetenversammlung dazu ein Zwischenbericht erstattet (siehe oben und Drucksache 13/SVV/0521).