Jahresrückblick 2014

Selbstverständnis, Ziele und Aufgaben des Beteiligungsrates

Bereits in der Findungsphase des neuen Beteiligungsrates, die noch in das Jahr 2013 fiel, wurde schnell klar: Wenn die Arbeit dieses Gremiums nicht wirkungslos bleiben soll, muss sie sich in verbindlichen und formal geordneten Bahnen bewegen. Die Frage, welche Bahnen dies sein sollten und welches Ziel dabei zu verfolgen wäre, beschäftigte den Beteiligungsrat über mehrere Monate hinweg. Zentrales Ergebnis dieser teils fruchtbaren, teils mühseligen Arbeit ist die Geschäftsordnung unseres Gremiums. Ausgangspunkt war dabei der maßgebliche Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, wobei sich zeigte, dass hier nur die großen Linien unserer zukünftigen Arbeit festgelegt waren. Da es sich im Ganzen um ein Modellprojekt handelt, trug auch die Suche nach etwaigen bereits bestehenden Strukturen für ein solches Gremium in anderen Städten wenig aus. Es lag an uns selbst, uns über Selbstverständnis und Ziele, Aufgaben und Arbeitsweise des Beteiligungsrates klar zu werden. Im Ergebnis dieses Klärungsprozesses entstand die Geschäftsordnung, die uns jetzt ein strukturiertes und zielgerichtetes Arbeiten ermöglicht. Freilich: Es handelt sich um einen formalen Rahmen, der mit Leben zu füllen ist.

In unseren monatlichen Sitzungen zeigt sich auf der einen Seite, dass alle Mitglieder des Rates den respektvollen Umgang miteinander schätzen. Für Rückfragen und Diskussionen ist immer Platz. Die Kritik bleibt stets bezogen auf die Sache. Schwierigkeiten bereiten uns bisweilen, die Fülle der monatlich neu anstehenden Tagesordnungspunkte so zügig abzuhandeln, dass wir die uns selbst auferlegte Sitzungsdauer von maximal zweieinhalb Stunden auch einhalten. Die verlässliche Moderation unserer Sitzungen durch Herrn Baumann vom „Büro Blau“ ist uns diesbezüglich eine große Hilfe und Erleichterung.

Auf der anderen Seite zeigt sich, dass auch das Papier einer Geschäftsordnung geduldig ist: Einigen der dort formulierten Ansprüche und Aufgaben hinken wir nach wie vor hinterher – etwa bezüglich des Zeit- und Aufgabenplans, den das Büro für Bürgerbegleitung mit uns gemeinsam beraten und beschließen soll. Auch die Frage nach dem Selbstverständnis unseres Gremiums bleibt virulent: Unsere Arbeit steht im Spannungsfeld von Bürgern, Politik und Verwaltung – das zeigt schon die Zusammensetzung des Beteiligungsrates, das hält aber auch Fragen offen: Wessen Partner sind wir? Wessen Anliegen vertreten wir? Wäre es nicht eine Überforderung, allen drei Parteien in gleicher Weise zur Verfügung zu stehen? Wäre es nicht eine Überforderung, Anwalt all der Beteiligungsprozesse zu sein, die in unserer Stadt bereits laufen und stetig neu angestoßen werden?

Nicht alle, die von Anfang an dabei waren, konnten diese Fragen für sich auf eine vorläufig befriedigende Weise beantworten. Nicht alle konnten das regelmäßige ehrenamtliche Engagement unseres Gremiums mit ihren sonstigen beruflichen und familiären Verpflichtungen vereinbaren. Wir, die wir uns weiterhin in die Arbeit des Rates einbringen, bedauern das – und sehen darin auch Anlass zu einer Hinterfragung unseres Selbstverständnisses und unserer Arbeit. Gleichzeitig erleben wir, wie hilfreich unsere kritischen Nachfragen, wie fruchtbar unsere Ideen insbesondere für die Mitarbeitenden des Büros für Bürgerbeteiligung sind. Es ist sicher kein Zufall, dass sich diese Zusammenarbeit im Jahr 2014 derart verstetigt hat: Die kritische wie konstruktive Begleitung und Beratung der Arbeit des Büros gehört zu unseren Hauptaufgaben – und das Büro hat die in unserem Gremium gebündelten Ressourcen und Kompetenzen erkannt und ruft sie unserem Eindruck nach gern ab. Damit kommen wir zum nächsten Punkt: