Wo kann der Haushaltsplan verändert werden?

Erläuertungen (Grafik: Maria-Pfeiffer.de)
Erläuertungen (Grafik: Maria-Pfeiffer.de)
Erläuertungen (Grafik: Maria-Pfeiffer.de)

„Kommunale Selbstverwaltung“ – das ist hier das Stichwort. Das Grundgesetz gesteht den Gemeinden im Artikel 28 das Recht zu, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln.“ Potsdam wird so eine große Verantwortung übertragen. Zugleich wird der kommunale Handlungsspielraum aber auch entscheidend eingeschränkt, denn mittlerweile sind rund 89 Prozent der Aufwendungen durch Pflichtaufgaben belegt. Die restlichen 11 Prozent stehen für freiwillige Leistungen zur Verfügung. Bei allen Positionen, die bei der Haushaltsplanung berücksichtigt werden, lautet die Frage also zunächst: Handelt es sich um eine „pflichtige“ oder eine „freiwillige Aufgabe“?

Pflichtig (89 %) geht vor freiwillig

Zuerst steht bei der Aufstellung des Haushalts das Gerüst für die pflichtigen Aufgaben. Sie ergeben sich aus Gesetzen, rechtlichen Vorschriften und aus Verträgen sowie anderen Verpflichtungen. So gibt es verschiedene Arten von Pflichten. Sie unterscheiden sich danach, wie groß die Spielräume der Stadt bei der Erfüllung sind. Bei den „pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben“ beispielsweise legt das Land verbindlich fest, dass diese zu erfüllen sind. Über das „Wie“ bestimmt dann Potsdam aber selbst. Beispiele sind die Müllabfuhr, die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser oder der Betrieb von Kitas und Schulen. Viel weniger Spielraum hat die Stadt bei der Erfüllung der „Pflichtaufgaben nach Weisung“. Dazu gehören die Auszahlung von Sozialhilfe, die Bereitstellung der Feuerwehr und der Rettungsdienste, das Meldewesen, Ordnungsamt oder auch die Durchführung von Wahlen.

Freiwillige Aufgaben (11 %) machen den Charakter einer Stadt aus

Nicht alle Ausgaben, die im Haushaltsplan stehen, müssen unbedingt sein. So ist die Stadt nicht gezwungen, Verschönerungsarbeiten an Wegen und Plätzen vorzunehmen, Zuschüsse an Vereine zu geben oder auch einen Bürgerhaushalt durchzuführen. Es gibt kein Gesetz, das so etwas vorschreibt. Es handelt sich daher um „freiwillige Aufgaben“. Hier sind der Oberbürgermeister und die Stadtverordneten frei in der Entscheidung über das „Ob“ und „Wie“. Viele dieser Leistungen machen so den Charakter unserer Stadt aus. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass Potsdam Spielplätze errichtet und dass Jugendclubs Zuschüsse erhalten. Diese Aufgaben kann sich jede Stadt nach ihren eigenen finanziellen Möglichkeiten leisten. Wenn das Geld im Haushalt knapp ist, dann muss als erstes in diesem Bereich gespart werden. Dabei lassen sich vertraglich gebundene freiwillige Ausgaben nicht so leicht kürzen, wie einmalige Ausgaben. Die Stadt kann das Geld aber auch freiwillig sparen und damit ihre Schulden abbauen – genau wie Menschen in privaten Haushalten. Zuerst müssen Miete, Versicherungen, Energie und Steuern bezahlt werden. Erst dann kann der Rest aufs Sparbuch gelegt, eine Veranstaltung besucht oder eine große Anschaffung vorgenommen werden.