Satzung zur Übernachtungssteuer
Auch Geschäftsreisende könnten in Potsdam künftig Übernachtungssteuer zahlen und so einen Beitrag leisten, der allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Landeshauptstadt Potsdam zu Gute kommt:
Am 8. November 2023 hat die Verwaltung der Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Übernachtungssteuersatzung zum Beschluss vorgelegt. Die Übernachtungssteuer beträgt derzeit fünf Prozent, Touristen zahlen sie schon heute.
Am 1. März 2023 hatten die Stadtverordneten den Oberbürgermeister per Beschluss (Drucksache 22/SVV/0704) beauftragt, die Ausweitung der Übernachtungsteuer auf beruflich veranlasste Übernachtungen zu prüfen. Die Prüfung des Sachverhalts hat ergeben, dass eine Einbeziehung der beruflich veranlassten Übernachtungen auf der Grundlage einer geänderten Rechtsprechung möglich ist.
Mit der beabsichtigten zukünftigen Einbeziehung beruflich veranlasster Übernachtungen wird gleichzeitig der administrative Aufwand im Besteuerungsverfahren deutlich vereinfacht, weil für das Hotelgewerbe die bislang erforderliche Differenzierung nach dem Anlass der Übernachtungen entfiele. Gesonderte Belege als Nachweis für die berufliche Veranlassung der Übernachtungen wären nicht mehr erforderlich. Damit wären die Beherbergungsbetriebe von umfangreichen Dokumentations- und Nachweispflichten entbunden.
Die Satzungsänderung könnte im Jahr 2024 in Kraft treten. Die Landeshauptstadt Potsdam rechnet damit, dass sie zwischen 800.000 bis eine Million Euro pro Jahr dadurch einnimmt.