(Stellungnahme des Beteiligungsrats vom 18.4.2024)

Bürger:innenräten in Potsdam

Bezogen auf eine Anfrage von Oberbürgermeister Mike Schubert hat sich Potsdams Beteiligungsrat mit der „Einrichtung von Bürger:innenräten in der Landeshauptstadt“ befasst und sich ausführlich mit diesem Thema auseinandergesetzt. Ergänzend wurde die Expertise des Forschungsinstituts für Nachhaltigkeit – Helmholtz-Zentrum Potsdam (RIFS) hinzugezogen und die Aspekte in einer Debatte gegeneinander abgewogen.

Die wesentlichen Empfehlungen lauten:

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam sollte vom Instrument des Bürger:innenrats nur im begründeten Einzelfall und ausgesprochen zurückhaltend Gebrauch machen.
  2. Vor jeder Entscheidung über die Einberufung eines Bürger:innenrats sollte die Landeshauptstadt Potsdam den Beteiligungsrat um ein Votum bitten.
  3. Die Landeshauptstadt Potsdam muss jedem Bürger:innenrat die finanziellen und organisatorischen Mittel im jeweils erforderlichen Umfang zur Verfügung stellen.
  4. Die Landeshauptstadt Potsdam muss die Empfehlungen eines Bürger:innenrats veröffentlichen, sich mit ihnen im Detail auseinandersetzen und die Entscheidung darüber sowie die dafür maßgeblichen Gründe transparent machen.

Die ausführliche Stellungnahme des Beteiligungsrats finden Sie unter den Downloads (unten).

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