(Information veröffentlicht am 22.3.2019)

Beteiligungsrat empfiehlt Einwohnerversammlung zur RAW-Bebauung

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“

Der Beteiligungsrat Potsdam hat sich bei seiner letzten Sitzung am 14. März 2019 mit der Beschlussvorlage (19/SVV/0188) vom 18. Februar 2019 der Fraktion DIE aNDERE befasst und möchte folgende Stellungnahme und Empfehlung den Fraktionen für die Sitzung des Hauptausschusses am 27. März 2019 mitgeben.

Der Beteiligungsrat unterstützt die Forderung nach einer Einwohner*innenversammlung wie sie in der Hauptsatzung §4 der LHP geregelt ist. Es ist sinnvoll ergänzende Beteiligungs- und Informationsinstrumente neben den formellen Beteiligungsinstrumenten, die im Baugesetzbuch geregelt werden, einzusetzen insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen des Bauvorhabens in seiner Nachbarschaft, die mit dem Baukörper und der Architektur nicht in direktem Zusammenhang stehen.

Begründung:

  • Der Beteiligungsrat und hier stellvertretend die Sprecher*innen sehen es als ihre Rolle und Aufgabe, diese Beteiligungsinitiative zu unterstützen und für sinnvoll zu erachten.
  • Die Beteiligungs- und Informationsinstrumente des Baugesetzbuches sind aus unserer Sicht nicht ausreichend für ein derart weitreichendes Vorhaben, da die Sprache, in denen die Dokumente verfasst sind, normalerweise nicht allgemeinverständlich ist und nicht auf Informationen zu Umfeld- und Kontextauswirkungen eingeht.
  • Das geplante Instrument der Informationsveranstaltung zum Bauvorhaben über den Bauträger scheint uns als Beteiligungsinstrument nicht ausreichend, da wir bezweifeln, dass zu sozialen und anderen Nebenwirkungen kompetent und ausreichend informiert bzw. diskutiert werden kann. Diese Verantwortung kann nur begrenzt an einen Bauträger abgegeben werden.
  • Das Gebiet in dem das Vorhaben stattfinden soll, ist bereits im neu zu erarbeitenden INSEK gelistet und MUSS deswegen schon eine weitreichendere Beteiligung zulassen können. Der neue INSEK wird AUCH erforderlich, wenn die Stadt Potsdam bei der EU Mittel beantragen will.
  • Im Sinne einer Weiterentwicklung der Beteiligung in der Stadt Potsdam, ist es auf jeden Fall wichtig, derartige Initiativen zu unterstützen! Sie leisten einen Beitrag zum Einwohner*innen-Verwaltung-Politik-Dialog und schaffen - richtig eingesetzt und genutzt - Voraussetzungen einer erhöhten Akzeptanz und eventuell sogar Möglichkeiten einer neuen modelhaften Partizipation durch Betroffene!

In diesem Sinne empfehlen wir dem Hauptausschuss der SVV dem Antrag zuzustimmen.

Darüber hinaus empfehlen wir folgendes:

  • Die Fristverlängerung für gemäß Bauleitplanung formale Stellungnahmen von jetzt bis mindestens 2 Wochen nach der geplanten Informationsveranstaltung am 8.4.2019. Als Maßnahme zur Umsetzung der Verlängerung empfiehlt der Beteiligungsrat die Bekanntgabe der Verlängerung auf der städtischen Webseite und auf der Seite Buergerbeteiligung.Potsdam.de unter Rubrik „Aktuelles“.

Gabi Struck
(Sprecherin des Beteiligungsrats)