27.6.2016

Bürgerbegehren: 14.742 gültige Unterschriften

Das Bürgerbegehren „Kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte“ hat mit 14 742 gültigen Unterschriften die erforderliche Anzahl erreicht. Das teilt der Bereich Statistik und Wahlen der Landeshauptstadt Potsdam mit. Er hatte die Gültigkeit der eingereichten Unterschriften in den zurückliegenden Wochen geprüft.

Auf insgesamt 3 423 Listen wurden 16 865 Unterschriften geleistet. Davon sind 14 742 (das entspricht 10,8 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Potsdams) gültig und 2123 ungültig. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren waren gültige Unterschriften von mindestens zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger der Landeshauptstadt Potsdam am Übergabetag – das sind 13 610 – erforderlich.

Die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens beinhaltet neben der zahlenmäßigen Kontrolle der gültigen Unterschriften auch eine rechtliche Prüfung. Für das Bürgerbegehren „Kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte“ ist die rechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen. Beide Prüfergebnisse sollen am 31. August dem Hauptausschuss vorgestellt werden. Die Stadtverordnetenversammlung wird sich dann voraussichtlich in der Septembersitzung mit dem Bürgerbegehren befassen. Dabei wird die SVV zunächst die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit feststellen.

Bei Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet die SVV außerdem, ob sie das Bürgerbegehren annimmt oder ablehnt. Bei einer Annahme gilt das Bürgerbegehren als beschlossen. Bei einer Ablehnung durch die SVV kommt es spätestens zwei Monate nach Veröffentlichung der Beschlussfassung zu einem Bürgerentscheid. Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid müssten dann 25 Prozent der wahlberechtigten Potsdamerinnen und Potsdamer für das Anliegen stimmen.