Einordnung Beteiligungsprozesse

Einordnung Beteiligungsprozesse 2014
Einordnung Beteiligungsprozesse 2014
Einordnung Beteiligungsprozesse 2014

Auf den folgenden Seiten haben wir Informationen zu den Beteiligungsprozessen zusammengetragen, die uns im vergangenen Jahr beschäftigt haben. Diese haben wir in zwei Abschnitte aufgeteilt. Im ersten Abschnitt sind alle Beteiligungsprozesse gemeinsam betrachtet. In einem Gesamtüberblick ist so leicht zu erkennen, welche Arten von Prozessen wir begleitet haben und in welchen zusätzlichen Bereichen sich unsere Arbeit bewegt hat. Im zweiten Abschnitt gehen wir auf die einzelnen Beteiligungsprozesse jeweils genauer ein. Da wir nicht jeden einzelnen in aller Ausführlichkeit beschreiben können, haben wir stets einen kurzen Steckbrief mit den wichtigsten Angaben zusammengestellt. In diesem ist auch vermerkt, wo ausführlichere Informationen zu finden sind.

Einordnung von Prozessen

Grundsätzlich teilen wir Beteiligungsprozesse in die beiden Kategorien Top-Down oder Bottom-Up Prozesse ein. Prozesse die von der Zivilgesellschaft angestoßen werden und sich an die Politik und Verwaltung richten, werden als Bottom-Up-Prozess bezeichnet. Die englische Bezeichnung Bottom-Up bedeutet nicht mehr als „von unten nach oben“ und stellt somit die Richtung des Anliegens da. Im Gegensatz dazu stehen „Top-down“- Prozesse („von oben nach unten“) bei denen der Anstoß zu Beteiligung von Politik oder Verwaltung ausgeht. Häufig stoßen Top-Down-Prozessen auch Bottom-Up-Prozesse an und andersherum.