„Zweitwohnungssteuer erhöhen“

Berliner Vorstadt von oben (Foto: U. Böttcher)
Berliner Vorstadt von oben (Foto: U. Böttcher)
Berliner Vorstadt von oben (Foto: U. Böttcher)

Der Vorschlag wurde mehrfach im Bürgerhaushalt der Landeshauptstadt eingereicht. Die Zweitwohnungssteuer betrifft diejenigen, die zwei Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf oder den ihrer Familie finanzieren. Die konkrete Forderung, einer Erhöhung dieser Steuer von 15 auf 20 Prozent der Nettokaltmiete, wurde von vielen Einwohnerinnen und Einwohnern befürwortet und erreichte so die „TOP 20 - Liste" des Potsdamer Bürgerhaushalts 2015/16. Dem folgte die Stadtverordnetenversammlung. Zum 1. Juni 2015 trat die von den Bürgerinnen und Bürgern angeregte Erhöhung auf 20 Prozent der Zweitwohnsitzsteuer in Kraft. Im Jahr 2015 wurden somit etwa 319.000 Euro und im Jahr 2016 rund 345.000 Euro eingenommen. In der Planung für die Haushaltjahre 2017 bis 2020 wurde mit Erträgen in Höhe von insgesamt 1.509.000 Euro gerechnet.