„Übernachtungssteuer erhöhen und ausweiten“

Hotelzimmer (Foto: Freepik)
Hotelzimmer (Foto: Freepik)
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Die Einführung einer touristischen Abgabe aus dem Bürgerhaushalt 2011 wurde von den Stadtverordneten zunächst in Frage gestellt.

2013 gab es dann weitergehende Überlegungen zur Einführung dieser neuen Kommunalsteuer für Hotels und eine rechtssichere Satzung wurde erarbeitet. Seit 2014 erhebt Potsdam nun eine „Übernachtungssteuer“ in Höhe von fünf Prozent. Die Stadt verzeichnete hierbei Einnahmen von rund 1,3 Millionen Euro jährlich.

Berufliche Reisen sind bisher von der Abgabe befreit. Das könnte sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ändern. Potsdam hat im Jahr 2023 geprüft (Drucksache 22/SVV/0704), die Satzung zu erweitern. Prognostiziert werden bis zu 1 Million Euro Mehreinnahmen pro Jahr. Die Prüfung hat ergeben, dass eine Einbeziehung der beruflich veranlassten Übernachtungen auf der Grundlage einer geänderten Rechtsprechung möglich ist, gleichzeitig würde der administrative Aufwand im Besteuerungsverfahren deutlich vereinfacht, weil für das Hotelgewerbe die bislang erforderliche Differenzierung nach dem Anlass der Übernachtungen entfiele. Die angestrebte Satzungsänderung könnte 2024 in Kraft treten. Die Landeshauptstadt Potsdam rechnet damit, dass sie zwischen 800.000 bis eine Million Euro pro Jahr dadurch einnimmt.

Die Idee der Erweiterung der Abgabe stand auch beim Bürgerhaushalt 2023/24 zur Abstimmung.