Top-Down-Prozesse (von der Verwaltung angestoßen)

Top-Down

Top-Down Prozesse können je nach Anlass, Zweck, Inhalt und beteiligtem Personenkreisen sehr unterschiedlich sein. Die Entwicklung eines Leitbildes etwa ist ein typisches Beispiel für einen solchen Prozess. Wir teilen sie daher in folgende Unterkategorien ein:

  • Information
  • Befragung
  • (begleitende) Konsultation
  • Mitwirkung
  • Mitentscheidung
  • Potsdamer Bürgerbefragung

Information

Information ist die niedrigste Stufe der Beteiligung. Zwar haben die Teilnehmenden keine Möglichkeit der Mitsprache, aber das in Verwaltung und Politik vorhandene Wissen wird geteilt und allen öffentlich zugänglich gemacht. Es geht vor allem darum, allen Interessierten und Involvierten ein möglichst vollständiges Bild eines Vorgangs oder einer Situation zu geben. Im begrenzten Umfang kann Verwaltung und Politik anhand der Fragen der Teilnehmenden aber natürlich auch erfahren, welche Themen die Einwohnerinnen und Einwohner besonders beschäftigen. Informationsveranstaltungen sind vor allem dann angemessen, wenn es keine Entscheidungsspielräume für die Stadt gibt (beispielsweise weil Weisungen von Land oder Bund umzusetzen sind), in der Zivilgesellschaft aber ein starkes Interesse an den Vorgängen besteht. In letzter Konsequenz ermöglicht eine ausführliche Information den interessierten Personenkreisen ihr politisches Handeln entsprechend einzustellen und wenn gewünscht, aktiv zu werden.

Befragung

Eine Befragung ist eine Vorform der Beteiligung. Im Gegensatz zur Informationsveranstaltung wird nicht einseitig zur Zivilgesellschaft gesprochen, sondern es wird vielmehr gezielt nach ihrer Meinung gefragt. Allerdings ist eine Befragung keine öffentliche Debatte, denn es sprechen nicht Einwohnerinnen und Einwohner direkt miteinander. Vielmehr werden einzelne Personen getrennt befragt, ohne dass sie die Antworten der anderen kennen oder darauf reagieren könnten. In diesem Sinne ist eine Befragung keine Beteiligung, sie kann aber einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung von Beteiligung leisten. Beispielsweise indem deutlich wird, welche Themen und Probleme viele Menschen am meisten beschäftigen und dementsprechend bei einer geplanten Beteiligungsveranstaltung unbedingt berücksichtigt werden sollten. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen einer zufälligen Stichprobe und einer sogenannten repräsentativen Umfrage, bei der nach wissenschaftlich-statistischen Gesichtspunkten nur ein ausgewählter Teil der Einwohnerinnen und Einwohner befragt wird. Dieser ausgewählte Teil stellte dabei einen spiegelbildlichen Durchschnitt der Potsdamer Stadtgesellschaft dar und erlaubt daher in einem gewissen Rahmen Rückschlüsse auf das Gesamtbild.

(begleitende) Konsultation

Bei einer Konsultation legen Verwaltung oder Politik der interessierten Zivilgesellschaft einen Entwurf zu Beratung vor. Die Teilnehmenden können dann rückmelden, mit welchem Teil der präsentierten Lösung sie zufrieden sind und wo Verbesserungsbedarf gesehen wird. Die so gewonnenen Hinweise werdennach dem Ermessen von Verwaltung und Politik aufgegriffen. Die einfache Konsultation ist im Regelfall einstufig, es wird ein „fertiger“ Entwurf vorgelegt, der von den Interessierten abschließend begutachtet wird. In einer begleitenden Konsultation legen Verwaltung und Politik bereits im Prozess der Entwurfserstellung ihren jeweiligen Arbeitsstand vor. Dies kann mehrfach erfolgen und ermöglicht so bereits, zu einem frühen Zeitpunkt die "Knackpunkte“ eines Entwurfs zu erkennen. Die Teilnehmenden können auf diese Weise auch begrenzten Einfluss auf die grundsätzliche Ausrichtung eines Entwurfs nehmen.

Mitwirkung

Mitwirkung bezeichnet Beteiligungsprozesse, in denen die Interessierten sich mit ihren Positionen, Hinweisen, Vorschlägen und Ideen einbringen können. Ein Vorhaben kann so von den Teilnehmenden beeinflusst werden, obwohl eine Beteiligung gesetzlich nicht verbindlich ist. Die abschließende Entscheidung darüber, welche der eingebrachten Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden, verbleibt bei Verwaltung und Politik. Neben der Information und der Konsultation ist die Unterkategorie Mitwirkung diejenige, in der sich die meisten Top-Down Prozesse abspielen.

Mitentscheidung

Mitentscheidung ist eine vergleichsweise hohe Stufe der Beteiligung. Die Teilnehmenden entwickeln nicht nur Vorschläge, sondern formulieren diese zusammen mit Fachverwaltung und Politik zu einer beschlussfähigen Lösung und nehmen an der abschließenden Entscheidungsfindung unmittelbar teil. Diese sehr weitgehende Form der Beteiligung ist in Deutschland eher ungewöhnlich.

Potsdamer Bürgerbefragung

Im Gegensatz zu allen vorher genannten Instrumenten der Beteiligung ist die Potsdamer Bürgerbefragung in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt (im § 5) geregelt. Mit der Potsdamer Bürgerbefragung kann die Stadtverordnetenversammlung eine bestimmte Frage allen Einwohnerinnen und Einwohner die 16 Jahre oder älter sind und ihren Erstwohnsitz in Potsdam haben zur unverbindlichen Abstimmung vorlegen. Auch wenn die Stadtverordnetenversammlung an das Ergebnis der Befragung nicht gebunden ist, kann eine Bürgerbefragung doch eine starke öffentliche Debatte erzeugen. In der Vergangenheit gab es zwei Bürgerbefragungen, nämlich zur Frage des Standorts des Landtages (2006) und zum dem des neuen Schwimmbades (2012). Eine Bürgerbefragung ist immer dann sinnvoll, wenn zu einer Frage von großem stadtweiten Interesse mehrere klare Alternativen vorliegen, zwischen denen es auszuwählen gilt.

Die Potsdamer Bürgerbefragung ist nicht zu verwechseln mit dem Bürgerbegehren, die wesentlichen Unterscheide in aller Kürze sind:
a) Die Befragung ist in der Hauptsatzung der Stadt geregelt, das Begehren in einem Landesgesetz.
b) Die Befragung wird von der Stadtverordnetenversammlung angesetzt, ein Begehren durch Sammlung von Unterschriften Wahlberechtigter.
c) Das Ergebnis der Befragung ist unverbindlich, der auf ein Bürgerbegehren folgende Bürgerentscheid hingegen verbindlich.
d) Eine Befragung kann zu allen Themen von stadtweitem Interesse angesetzt werden, ein Bürgerbegehren unterliegt in Brandenburg verschiedenen Themenausschlüssen.