(Information veröffentlicht am 5.2.2018)

Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg öffentlich ausgelegt

„Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion“ (LEP HR)
„Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion“ (LEP HR)
„Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion“ (LEP HR)

Unter der Überschrift „Hauptstadtregion“ bilden Berlin und Brandenburg eine einheitliche Metropole. Dabei ergänzen sich die Stärken und Chancen der beiden Länder. Vor diesen Hintergrund erfüllt der „Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion“ (LEP HR) eine wichtige strategische Funktion. Ziel der Planung ist es, die Entwicklungsperspektiven des gesamten und der einzelnen Teilräume aufzuzeigen.

Eine Beteiligung zum ersten Entwurf des Landesentwicklungsplans wurde im Jahr 2016 durchgeführt. Daraufhin erfolgte eine grundlegende Überarbeitung. Auch für den nunmehr vorliegenden 2. Entwurf findet eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung statt.

Vom 5. Februar bis 7. Mai 2018 haben Interessierte die Möglichkeit, sich zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion zu äußern. Dazu erfolgt an mehreren Orten in Berlin und Brandenburg eine öffentliche Auslegung. Sie findet statt in der Zeit vom 5. Februar bis zum 5. April 2018 unter anderem in der Stadtverwaltung Potsdam, Haus 1, 8. Etage, Hegelallee 6-8, 14467 Potsdam.

Alle Unterlagen sind zudem in digitaler Form im Internet unter http://gl.berlin-brandenburg.de/lephr einsehbar.

Schriftliche Hinweise sind unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Unterschrift bis zum 7. Mai 2018 an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL), Referat GL 6, Postfach 60 07 52, 14411 Potsdam per Post oder Fax unter der Nummer 0331 866-8703 oder elektronisch über das Online-Formular auf http://gl.berlin-brandenburg.de/lephr möglich.

Alle fristgerecht geäußerten Anregungen und Bedenken werden im weiteren Verlauf des Beteiligungsverfahrens abgewogen. Nach einer finalen Beschlussfassung durch die Landesregierungen in Berlin und Brandenburg sowie der notwendigen parlamentarischen Unterrichtung soll der Landesentwicklungsplan dann im Jahr 2019 in Kraft treten.