(Information veröffentlicht am 20.9.2017)

Öffentliche Auslegung der Kinderspielplatzsatzung

Spielplatzversammlung auf der Freundschaftsinsel am 7. Juni 2017 (Foto: KiJu-Büro Potsdam)
Spielplatzversammlung auf der Freundschaftsinsel am 7. Juni 2017 (Foto: KiJu-Büro Potsdam)
Spielplatzversammlung auf der Freundschaftsinsel am 7. Juni 2017 (Foto: KiJu-Büro Potsdam)

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 5.07.2017 die öffentliche Auslegung der Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen.

Infolge der Änderung der Brandenburgischen Bauordnung – BbgBO – vom 19.Mai 2016 (GVBl.I/16, (Nr.14), S.1) und in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordneten vom 7. November 2017 (16/SVV/0400) wurde gemäß § 87 Abs. 3 BbgBO die Kinderspielplatzsatzung mit dem Ziel einer inhaltlichen Anpassung und einer rechtlichen Aktualisierung überarbeitet.

Mit dieser Überarbeitung wird sichergestellt, dass die neue Brandenburgische Bauordnung als Ermächtigungsgrundlage auf die vorliegende Ortssatzung in vollem Umfang Anwendung findet. Darüber hinaus wird für alle potentiellen Nutzer die uneingeschränkte Zugänglichkeit und Benutzbarkeit der auf Basis dieser Satzung errichteten Spielflächen ermöglicht.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 87 Abs. 8 BbgBO erfolgte in der Zeit vom 21. September 2017 bis einschließlich 24. November 2017.

Ort der Auslegung:                           

Landeshauptstadt Potsdam, Der Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen, Bereich Grünflächen, Sekretariat, Stephensonstraße 27, 14482 Potsdam

Zeit der Auslegung:                           

Mo – Fr:          09:00  bis  12:00 Uhr
Mo, Mi, Do:     13:00  bis  16:00 Uhr
Di:                  13:00  bis  18:00 Uhr
Fr:                  13:00  bis  14:00 Uhr

Zusätzliche Informationen:               

Frau Peukert, Zimmer 07, Tel. 289 4614
Frau Schwarz, Zimmer 13, Tel. 289 4611
(jeweils nach telefonischer Vereinbarung)

Während der Auslegungsfrist konnten zu dem Entwurf der Kinderspielplatzsatzung Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Diese werden in die abschließende Abwägung einbezogen.