(Information veröffentlicht am 14.9.2017)

Briefwahlverfahren zur Bundestagswahl

Briefwahlbüro im Rathaus (Foto: F. Daenzer)
Briefwahlbüro im Rathaus (Foto: F. Daenzer)
Briefwahlbüro im Rathaus (Foto: F. Daenzer)

Jeder Bürger, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat die Möglichkeit, seine Stimme zu den Wahlen bereits im Vorfeld per Briefwahl abzugeben.

Die Briefwahl kann hier beantragt werden.

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, die bei den Wahlberechtigten bis zum 2. September 2017 eingeht, finden Sie einen solchen Antrag. Wenn Sie uns diesen Antrag ausgefüllt (in einem frankierten Briefumschlag) zusenden, bekommen Sie die Briefwahlunterlagen zugesandt. Das erfolgt frühestens in der 33. Kalenderwoche. Weiterhin kann der Antrag per Telefax, E-Mail oder mit unserem online-Formular (aber nicht telefonisch) gestellt werden. Bitte geben Sie Namen, Vornamen, Wohnanschrift und das Geburtsdatum sowie die Nummer des Wahlbezirkes und des Wählerverzeichnisses an (auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung). Sollen die Briefwahlunterlagen nicht nach Hause geschickt werden, müssen Sie uns die abweichende Anschrift (Versandanschrift) mitteilen.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Stimme „sofort“ per Briefwahl abzugeben. Dazu haben wir ab dem 4. September 2017 ein Briefwahllokal eingerichtet.

Das Briefwahlbüro befindet sich in der 1. Etage des Stadthauses (Friedrich-Ebert-Straße 79/81), Raum 1.077. Es ist barrierefrei zu erreichen. Bitte folgen Sie den Ausschilderungen.

Die Öffnungszeiten vom 4. September bis 22. September 2017 sind wie folgt:

Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag von  08.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Freitag, 22. September von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

am Samstag, den 23. September ist das Briefwahlbüro geschlossen.

Liegt eine nachgewiesene plötzliche Erkrankung vor, so können auch am Wahltag bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Das erfolgt ausschließlich im oben genannten Briefwahlbüro in der Stadtverwaltung.

Bringen Sie bitte bei Vorsprache in unserem Briefwahlbüro Ihre Wahlbenachrichtigung sowie den Personalausweis bzw. Reisepass mit. Bitte beachten Sie: Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Wichtiger Hinweis: Die Abgabe eines verschlossenen Wahlbriefes (rosafarbener Umschlag) ist am Wahltag, den 24. September 2017, nur durch Einwurf in die hauseigenen Briefkästen vor dem Eingang zur Stadtverwaltung in der Friedrich-Ebert-Straße und in der Hegelallee möglich. In den Urnenwahllokalen werden diese Briefe nicht entgegen genommen.

Sie suchen ihr Potsdamer Wahllokal? Hier finden Sie Hilfe.

Sollten Sie noch Fragen zur Briefwahl, beantworten wir diese gerne unter der Telefonnummer +49 331 289-1255.