(Artikel veröffentlicht am 11.5.2017)

Neue Regeln für die Einwohnerfragestunde

Stadtverordnetenversammlung vom 1. März 2017 (Foto: Landeshauptstadt Potsdam/ Frank Daenzer)
Stadtverordnetenversammlung vom 1. März 2017 (Foto: Landeshauptstadt Potsdam/ Frank Daenzer)
Stadtverordnetenversammlung vom 1. März 2017 (Foto: Landeshauptstadt Potsdam/ Frank Daenzer)

Die „Richtlinie zur Regelung der Einwohnerfragestunde in der Stadtverordnetenversammlung“ wurde geändert. Das hat die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Birgit Müller, am Donnerstag mitgeteilt. Hintergrund ist, dass die bisherigen Regelungen nicht klar genug gefasst waren und teilweise zur Unzufriedenheit bei den Fragestellenden sowie zu einer rückläufigen Teilnahme an der Einwohnerfragestunde geführt haben.

Hauptsächliches Ziel der Neuregelung ist es, den Kontakt zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung wieder enger zu gestalten. Der Fokus der Einwohnerfragestunde soll sich dabei nicht nur auf Fragen richten, sondern auch Ideen und Anregungen aus der Bürgerschaft thematisieren.

Darüber hinaus wird mit der neuen Regelung Wert darauf gelegt, dass die Fragestellenden persönlich in der Einwohnerfragestunde anwesend sind, weshalb zukünftig auf die Veröffentlichung der Antworten im Internet verzichtet wird. Die öffentliche Zugänglichkeit zu den gegebenen Antworten bleibt durch den Live-Stream der Stadtverordnetenversammlung bzw. die im Internet abrufbaren Aufzeichnungen gewährleistet.

Eine wesentliche formale Änderung betrifft das Einreichen der Fragen. Neu ist, dass zukünftig nur noch ein Thema mit maximal fünf Unterfragen zugelassen wird. In der Vergangenheit wurden zum Teil umfassende Themenkomplexe mit zahlreichen Unterfragen eingereicht, die nur grob zusammengefasst beantwortet werden konnten. Mit der angepassten Regelung soll dem entgegengewirkt und eine zielgerichtete Antwort auf die eingereichten Fragen ermöglicht werden. Angestrebt wird, dass die Antworten, anders als bisher, nicht überwiegend von der Verwaltung, sondern auch von Mitgliedern der Fachausschüsse und der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung gegeben werden.

Interessierte Potsdamerinnen und Potsdamer können Einwohnerfragen bis spätestens zehn Kalendertage vor Beginn der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung schriftlich und unter Angabe des Namens sowie der Wohnanschrift im Büro der Stadtverordnetenversammlung einreichen. Die Einreichung der Einwohnerfragen ist auch zur Niederschrift im Bürgerservice der Stadtverwaltung möglich. Fragen, die den formalen Voraussetzungen nicht entsprechen, werden an die Fragestellenden zurückgegeben und unabhängig von den laufenden Fristen erst dann zugelassen, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Einwohnerfragestunde wird vierteljährlich, im Regelfall in der Stadtverordnetenversammlung im letzten Monat eines jeden Quartals durchgeführt (März, Juni, September, Dezember). Für die Sitzung am 7. Juni ist Annahmeschluss der 27. Mai.

Für Fragen zur Einwohnerfragestunde steht das Büro der Stadtverordnetenversammlung telefonisch unter 0331 289-1072 und per E-Mail an StVV-Buero@rathaus.potsdam.de zur Verfügung.