13.12.2016

Baumschutzverordnung: Beteiligung zur Neufassung

Prägender Baum in der Schiffbauergasse. Foto Landeshauptstadt Potsdam
Prägender Baum in der Schiffbauergasse. Foto Landeshauptstadt Potsdam
Prägender Baum in der Schiffbauergasse. Foto Landeshauptstadt Potsdam

Für die neu erstellte Fassung der Potsdamer Baumschutzverordnung erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene „öffentliche Auslegung“ im Zeitraum vom 15. Dezember 2016 bis einschließlich 17. Januar 2017.

Während der Auslegungsfrist können nach § 9 Absatz 2 Satz 2 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes von jedem Betroffenen Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Verordnung schriftlich oder zur Niederschrift bei der obigen Auslegungsstelle vorgebracht werden. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sollen zur Prüfung der Betroffenheit den Namen, den Vornamen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.

Der Entwurf der beabsichtigten neuen Potsdamer Baumschutzschutzverordnung mit den zugehörigen Anlagen, Begründung und Synopse sowie weitere Informationsmaterialien zum bisherigen Verfahren können wie folgt im Internet eingesehen werden unter Potsdam.de/baumschutz