2.6.2016

Frist für Eintragung des Volksbegehrens zu Mindestabständen von Windrädern endet

Volksbegehren - Wegweiser (Foto: F. Daenzer)
Volksbegehren - Wegweiser (Foto: F. Daenzer)
Volksbegehren - Wegweiser (Foto: F. Daenzer)

Seit dem 7. Januar läuft im Land Brandenburg das Volksbegehren „Volksinitiative für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald“. Der Zeitraum, in dem die Eintragungslisten ausliegen, beträgt sechs Monate und endet am 6. Juli 2016. Eintragungsberechtigt sind alle Deutschen in der Landeshauptstadt Potsdam, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 6. Juli 2016 das 16. Lebensjahr vollendet haben (also vor dem 7. Juli 2000 geboren sind), seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In Potsdam gibt es drei Eintragungsorte, an denen die Potsdamer Eintragungsberechtigten ihre Unterschrift für das Volksbegehren leisten können:

im Bürgerservice-Center der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81

  • montags 10 bis 18 Uhr
  • dienstags 8 bis 18 Uhr
  • mittwochs 8 bis 18 Uhr
  • donnerstags 8 bis 18 Uhr
  • freitags 8 bis 14 Uhr

in der Zweigbibliothek Am Stern, Johannes-Kepler-Platz 1

  • montags 10 bis 13 Uhr
  • dienstags 13 bis 18 Uhr
  • donnerstags und freitags 13 bis 18 Uhr
  • samstags 10 bis 12 Uhr

in der Zweigbibliothek Waldstadt, Saarmunder Straße 44

  • montags 10 bis 15 Uhr
  • dienstags 13 bis 18 Uhr
  • donnerstags und freitags 13 bis 18 Uhr

Zur Unterschriftsleistung ist ein gültiges Personaldokument vorzulegen. Die Eintragung muss gut lesbar sein. Es ist der Name und Vorname, die Adresse, das Geburtsdatum, das Datum der Unterschriftsleistung und die eigenhändige Unterschrift vollständig einzutragen. Jeder darf zu diesem Volksbegehren nur einmal unterschreiben. Die Listen werden anschließend durch das Wahlbüro auf Vollständigkeit der Angaben und auf Gültigkeit geprüft. Bei mehrfach geleisteten Eintragungen werden mit der Gültigkeitsprüfung alle Eintragungen ungültig.

Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Hierzu kann beim Wahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79-81, 14469 Potsdam, ein Eintragungsschein beantragt werden. Dieser Antrag kann formlos per Post, per Fax (0331/289 38 80) oder elektronisch gestellt werden. Das Online-Formular gibt es unter www.potsdam.de/volksbegehren. Auf diesen Antrag erhält der Eintragungsberechtigte vom Wahlbüro einen Eintragungsschein mit einem Rückumschlag zugesendet. Jedem Eintragungsschein wird der Wortlaut des Volksgehrens beigelegt, sodass der Eintragungsberechtigte genau weiß, was er mit seiner Unterschrift unterstützt. Außerdem muss - wie bei einer Briefwahl - mit einer zweiten Unterschrift an Eides statt versichert werden, dass man persönlich den Eintragungsschein gekennzeichnet hat. So wird gesichert, dass jeder nur für sich mit seiner Unterschrift das Volksbegehren unterstützt.

Damit die Volksbegehren erfolgreich sind, müssen bis zu der oben vermerkten Frist (6. Juli 2016) im ganzen Land Brandenburg jeweils mindestens 80.000 gültige Unterschriften geleistet werden. In diesem Fall wird sich der Landtag Brandenburg erneut mit dieser Problematik beschäftigen. Wenn er dann dem Anliegen nicht statt gibt, wird ein Volksentscheid durchgeführt.