(Information veröffentlicht am 6.10.2022)

Neuwahl ehrenamtlicher Richter/innen bei den Verwaltungsgerichten

Verwaltungsgericht Potsdam an der Friedrich-Ebert-Straße 32 (© Verwaltungsgericht Potsdam)
Verwaltungsgericht Potsdam an der Friedrich-Ebert-Straße 32 (© Verwaltungsgericht Potsdam)
Verwaltungsgericht Potsdam an der Friedrich-Ebert-Straße 32 (© Verwaltungsgericht Potsdam)

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sowie das Verwaltungsgericht Potsdam suchen für die nächste Amtsperiode interessierte Bürgerinnen und Bürger als ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Die Landeshauptstadt Potsdam ist hierfür vorschlagsberechtigt.

Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Potsdam, die das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben, sind aufgerufen, sich mit dem Anmeldeformular (siehe Download) bis zum 4. November 2022 zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zu bewerben.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und Urteilsfindung verantwortungsvoll mit. Ihnen stehen in diesem Rahmen die gleichen Rechte zu wie den Berufsrichtern. Die fünfjährige Amtsperiode beginnt für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 19. August 2023 und für das Verwaltungsgericht Potsdam am 1. Juli 2023.

Wer kann ehrenamtliche Richterin / ehrenamtlicher Richter werden?

Voraussetzungen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Vollendetes 25. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Beginns der Amtsperiode
  • Wohnsitz in Potsdam

Ausgeschlossener Personenkreis:

  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung
  • Richter
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Die Landeshauptstadt Potsdam ist als kreisfreie Stadt für die Erstellung einer Vorschlagsliste verantwortlich, über die durch die Stadtverordnetenversammlung abgestimmt wird. Die Berufung erfolgt im Anschluss durch einen beim jeweiligen Gericht tagenden Wahlausschuss.

Die Bewerbungen sind zu richten an: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Recht und Versicherung, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam bzw. recht-versicherungen@rathaus.potsdam.de.

Hier finden Sie weitere Infos, Formulare und Downloads zur Bewerbung für das ehrenamtliche Richteramt.