Auslegung zur Planung einer Tank- und Rastanlage
Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für den Neubau der einseitigen Tank- und Rastanlage Havelseen an der Bundesautobahn 10
Der Landesbetrieb Straßenwesen (Vorhabenträger) hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17 FStrG, § 73 VwVfG und § 1 VwVfGBbg beantragt.
Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Satzkorn, Paaren, Groß Glienicke, Kartzow, Buchow-Karpzow, Wustermark, Paaren im Glien, Grünefeld und Päwesin beansprucht.
Öffentliche Auslegung (Auslegungsfrist/ -zeiten)
Die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen (Pläne, Zeichnungen, Erläuterungen usw.) fand in der Zeit vom 15.02.2021 bis zum 15.03.2021 gemäß § 3 Absatz 1 Plansicherstellungsgesetz ausschließlich im Internet statt. Einwendungen gegen die Planung waren bis zum 15. April 2021 möglich.
Die Unterlagen konnten auch auf der Homepage der Landeshauptstadt Potsdam unter www.Potsdam.de/Beteiligung eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot bestand gemäß § 3 Absatz 3 Plansicherstellungsgesetz die Möglichkeit, die Planfeststellungsunterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (03342/4266-2112) bei der Außenstelle des Landesamts für Bauen und Verkehr, Breite Straße 7a, 14467 Potsdam einzusehen.
Zudem wurde der Plan im Internet auf der Seite des Landesamts für Bauen und Verkehr veröffentlicht. Ein Zugang zu den Planunterlagen war auch über das zentrale Portal des Landes Brandenburg für umweltverträglichkeitsprüfungspflichtige Vorhaben nach dem UVPG möglich. Maßgeblich war jedoch der Inhalt auf der Homepage der Landeshauptstadt Potsdam (§ 27a Abs. 1 VwVfG und § 20 Abs. 2 UVPG).
Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde darum gebeten, für die Einsichtnahme in die Unterlagen vorrangig die Zugangsmöglichkeiten im Internet zu nutzen.