(Information veröffentlicht am 23.11.2018)

Volksinitiativen in Brandenburg

Unterschriftensammlung (Foto: Freepik)
Unterschriftensammlung (Foto: Freepik)
Unterschriftensammlung (Foto: Freepik)

Die Verfassung des Landes Brandenburg ergänzt die repräsentative Demokratie mit Elementen der Volksgesetzgebung. Im Artikel 75 der Landesverfassung heißt es: „Gesetzesvorlagen können aus der Mitte des Landtages, durch die Landesregierung und im Wege eines Volksbegehrens eingebracht werden.“

Für letzteres muss ein dreistufiges Verfahren durchlaufen werden, das mit einer Volksinitiative eingeleitet wird und ggf. über das Volksbegehren bis zum Volksentscheid geführt werden kann. Für eine Volksinitiative (1. Stufe) werden 20.000 Unterzeichner benötigt, für ein Volksbegehren (2. Stufe) 80.000 Unterzeichner. Ein Volksentscheid (3. Stufe) ist dann angenommen, wenn die Mehrheit derjenigen, die ihre Stimme abgeben haben, jedoch mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten, zugestimmt hat.

Seit dem 23. Oktober 2018 läuft die Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“. Träger der Initiative ist die Partei BVB/Freie Wähler. Bis zum Frühjahr 2019 müssen die Initiatoren 20.000 Unterschriften gesammelt haben, um ein Volksbegehren auf den Weg zu bringen.

Das Volksgesetzgebungsverfahren sieht vor, dass die Sammlung der Unterschriften ohne behördliche Aufsicht vollzogen wird. Sie liegt ausschließlich in der Verantwortung der Initiatoren. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass in der Landeshauptstadt Potsdam keine in Amtsstuben zentral geführten Unterschriftslisten ausliegen. Bürgerinnen und Bürger, die sich näher mit der Initiative beschäftigen wollen, wird empfohlen, sich direkt an den Träger der Initiative zu wenden. Teilnahmeberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Brandenburg, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.