(Information veröffentlicht am 10.5.2019)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 "Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, (58) und 59"
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 "Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, (58) und 59"
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 35 "Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, (58) und 59"

Verfahrensstand:

Erneute (eingeschränkte) Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung,
Öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 35 "Wohnpark Geschwister-Scholl-Straße 55, 56, (58) und 59"

Der Inhalt der Ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB ist einsehbar unter folgendem Link: Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt 06/2019

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen waren auf Potsdam.de einsehbar. Währende der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen abgegeben werden, soweit sie sich auf die Änderungen des Bebauungsplanentwurfs bezogen.

Kontakt

Frau Eichler, Bereich Verbindliche Bauleitplanung
Telefon: +49 331 289-2527
E-Mail: Bauleitplanung@Rathaus.Potsdam.de

Aushang im

Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Bereich Verbindliche Bauleitplanung
Haus 1, Eingang Hegelallee 6-10,
14461 Potsdam, 8. Etage, hinterer Flurbereich

Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr 

Einsichtnahme in DIN-Normen

Die der Planung zugrundeliegende DIN-Vorschrift kann bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Hegelallee 6-10 Haus 1, 14476 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.

Informationen bei:

Frau Eichler, Zimmer 825
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)

Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan:

Stellungnahmen konnten schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des Namens des Bebauungsplanes bis zum 24.05.2019 eingereicht werden, soweit sie sich auf die Änderungen des Bebauungsplanentwurfs bezogen.