(Artikel veröffentlicht am 29.8.2017)

Volksbegehren „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“

Volksbegehren - Wegweiser (Foto: F. Daenzer)
Volksbegehren - Wegweiser (Foto: F. Daenzer)
Volksbegehren - Wegweiser (Foto: F. Daenzer)

Das Volksbegehren „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“ findet im Zeitraum vom 29. August 2017 bis 28. Februar 2018 statt.

Der Wortlaut des Volksbegehrens enthält folgende Forderungen:

Wir, die Unterzeichner dieser Volksinitiative, wollen, dass unsere Landkreise und kreisfreien Städte in ihrem jetzigen Bestand erhalten bleiben, um Bürgernähe zu gewährleisten.

Der Landtag möge beschließen:

I. Der Beschluss des Landtags Brandenburg vom 13. Juli 2016 (Drucksache 6/4528-B - Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019) wird hiermit aufgehoben.

II. Die Landkreise Barnim, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Spree-Neiße, Teltow-Fläming und Uckermark sowie die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und die Landeshauptstadt Potsdam bleiben in ihrem Bestand erhalten. Gebietsänderungen oder Einkreisungen sollen nicht gegen den Willen der bestehenden Landkreise und kreisfreien Städte vollzogen werden.

III. Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Konzept zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Kommunalverwaltungen mittels interkommunaler Zusammenarbeit einschließlich der dazu erforderlichen Gesetzentwürfe vorzulegen.

Namen der Vertreter und Stellvertreter:

Hans Lange / Marek Wöller-Beetz
Bernd Albers / Klaus Rocher
Dr. Dietlind Tiemann / Holger Kelch
Hans-Peter Goetz / Olaf Klempert
Michael Oecknigk / Daniel Mende

Eintragungsräume der Landeshauptstadt Potsdam, in denen die Eintragungslisten ausliegen:

  • Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam, Stadthaus, Friedrich-Ebert-Straße 79/81
    montags 10 bis 18 Uhr, dienstags bis donnerstags 8 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 14 Uhr
  • Zweigbibliothek am Stern, Johannes-Kepler-Platz 1
    montags 10 bis 13 Uhr, dienstags 13 bis 18 Uhr, donnerstags und freitags 13 bis 18 Uhr, samstags 10 bis 12 Uhr
  • Zweigbibliothek Waldstadt, Saarmunder Straße 44
    montags  10 bis 15 Uhr, dienstags 13 bis 18 Uhr, donnerstags und freitags 13 bis 18 Uhr
  • Briefwahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam, Stadthaus, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, Raum 1.077
    (nur im Zeitraum vom 04.09. – 22.09.2017)
    montags bis donnerstags 8 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 14 Uhr, Freitag den 22.09.2017 - 8 bis 18 Uhr

Eintragungsberechtigt

Eintragungsberechtigt sind alle Deutsche, die:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 1. März 2002 geboren sind,
  • seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie
  • nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Tag der Eintragung lesbar einzutragen. In oben genannten Eintragungsräumen können sich nur Bürger eintragen, deren Hauptwohnung sich in Potsdam befindet. Vor der Eintragung hat man sich mit einem gültigen Personaldokument auszuweisen. Die Eintragung muss gut lesbar und vollständig sein. Unvollständige Eintragungen führen bei der abschließenden Prüfung zur Ungültigkeit.

Gleichermaßen zur Ungültigkeit führt, wenn eine Eintragung mehrfach (egal ob in eine Liste oder per Eintragungsschein) erfolgte. Es wird auch die zuerst geleistete Unterschrift ungültig.
 

Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung

Zur Antragstellung nutzen Sie bitte den Online-Antrag.

Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person schriftlich, elektronisch, d.h. online bzw. per E-Mail (Briefwahl@Rathaus.Potsdam.de) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt.

Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person an Eides statt zu versichern, dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich abgegeben hat.

Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens am 28. Februar 2018 bis 16 Uhr eingeht. Entsprechend rechtzeitig ist der Antrag auf briefliche Eintragung zu stellen.

Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden:

Landeshauptstadt Potsdam
Abstimmungsleiter
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Beantragung eines Eintragungsscheines für das Volksbegehren

Bitte füllen Sie diesen Antrag nur aus, wenn Sie das Volksbegehren nicht in einem Eintragungsraum der Landeshauptstadt Potsdam (Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam, Zweigbibliothek Am Stern, Zweigbibliothek Waldstadt, Briefwahlbüro) unterstützen wollen. Der Antrag wird nur für Eintragungsberechtigte bearbeitet, die in Potsdam ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz haben.

Im Ergebnis dieses Antrages erhalten Sie einen Eintragungsschein zum Volksbegehren  sowie einen Rücksendeumschlag an die Heimatadresse zugesandt.