Pressemitteilung Nr. 584 vom 14.09.2016

Stadtverordnete erklären Bürgerbegehren für nicht zulässig

Potsdams Innenstadt (Foto: LHP/Vivien Taschner)
Potsdams Innenstadt (Foto: LHP/Vivien Taschner)
Potsdams Innenstadt (Foto: LHP/Vivien Taschner)

Das Bürgerbegehren „Kein Ausverkauf der Potsdamer Mitte“ ist heute mit Stimmenmehrheit von der Stadtverordnetenversammlung für nicht zulässig erklärt worden. Ein entsprechender Beschluss erhielt 31 Stimmen, dagegen waren 15 Stadtverordnete. Zugleich beschlossen die Stadtverordneten Vorschläge zur weiteren Entwicklung der Potsdamer Mitte, die von einer großen Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet wurden. „Es ist wichtig gewesen, dass wir einen Konsens finden, der von der breiten Mehrheit der Stadtverordneten getragen wird. Das ist gelungen“, sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs.

Das Bürgerbegehren entspricht laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in mehrfacher Hinsicht nicht den Anforderungen der Kommunalverfassung. Zu den wesentlichen Gründen gehören: Es führt die Bürgerinnen und Bürger in die Irre. Ihnen wird suggeriert, dass mit einer Verfolgung der im Begehren vorgeschlagenen Punkte ein Erhalt des Fachhochschulgebäudes, des Staudenhofes oder des Mercure erreicht werden kann, wie es die Begründung des Begehrens vorsieht. Tatsächlich führt weder ein Veräußerungsverbot noch ein Verzicht auf den Einsatz von Fördermitteln für den Abriss der Gebäude zwangsläufig dazu, dass diese Gebäude stehen bleiben und weiter genutzt werden. Darüber hinaus stellen sich sanierungsrechtliche Fragen. Die begehrte Umwidmung von Fördergeldern obliegt ebenso nicht der Entscheidungshoheit der städtischen Gremien, sondern derjenigen des Fördermittelgebers. Das begehrte Veräußerungsverbot widerspricht dem Privatisierungsgebot in Sanierungsgebieten gemäß Baugesetzbuch.

In einer weiteren Vorlage wird die Verwaltung nun zugleich aber beauftragt, weitere Vorschläge für die Weiterentwicklung der Potsdamer Mitte zu prüfen oder gleich umzusetzen. Dazu gehört unter anderem, die Bedingungen der Grundstücksvergabe dahingehend zu überprüfen, wie der Qualität des Bau- und Nutzungskonzeptes und dem Beitrag der Investoren für die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum mehr Gewicht eingeräumt werden kann.

Die Höhe des Kaufpreises soll nicht mehr ausschlaggebend sein. Und die Vergabe eines der beiden Blöcke auf dem Gelände der Fachhochschule solle an eine wohnungsgenossenschaftliche Bietergemeinschaft erlaubt und privilegiert werden. Zudem soll geprüft werden, ob die Grundstücke für die beiden Blöcke III und IV nicht durch Verkauf, sondern durch Erbbaurechte veräußert werden können.

Darüber hinaus ist beabsichtigt, dass in Ergänzung des Beschlusses aus dem Jahr 2012 der Staudenhof dauerhaft im Eigentum der Pro Potsdam GmbH verbleibt und das Grundstück von ihr entwickelt wird, um dort nach den Möglichkeiten der Wohnungsbauförderung des Landes Brandenburg im Rahmen des Leitbautenkonzeptes preisgünstigen neuen Wohnraum mit der gleichen Kapazität errichten zu können. Zudem muss ein Nachweis erbracht werden, dass eine Neubebauung wirtschaftlicher ist als eine Sanierung.

Um auf den Hinweis der Initiatoren des Bürgerbegehrens einzugehen, dass zusätzliche öffentliche Nutzungen in der Potsdamer Mitte angesiedelt werden sollten, wird vorgeschlagen, dass Infrastruktureinrichtungen, deren Betrieb gesichert finanziert sind, auf eine Ansiedlung in den Blöcken IV und V hin untersucht werden. So besteht zum Beispiel die Notwendigkeit, eine weitere Kindertagesstätte in der Potsdamer Mitte anzusiedeln.

Für das Hotelhochhaus im Lustgarten wurde beschlossen, dass die Landeshauptstadt Potsdam alle Bemühungen zum Erwerb des Mercure mit dem Ziel des Abrisses des Hotelgebäudes einstellt. Eine Diskussion zur Zukunft des Hotels solle erst erfolgen, wenn der Eigentümer das Hotel im derzeitigen baulichen Zustand nicht mehr betreiben wolle.

Schließlich sollen zunächst die Maßnahmen der Stufen 1 und 2 des Masterplans Lustgarten – also die Qualifizierung des Festplatzes, der Flächen am Bahndamm und das Neptunbecken – verfolgt werden und die Bestätigung durch den Fördermittelgeber erhalten. Anstrengungen zum Hotelhochhaus werden vorerst zurückgestellt. Der Finanzierungsvorbehalt der Beschlussfassung zu den Sanierungszielen im Lustgarten bleibt bestehen.