Öffentliche Beteiligung zu Bauleitplänen in Potsdam
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39 "Wohnen am Stern Teilbereich A - westlich Stern-Center, Teilbereich B - östlich Stern-Center"
Verfahrensstand:
15.03.2021 - 16.04.2021 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 "Wohnen am Stern Teilbereich A - westlich Stern-Center, Teilbereich B - östlich Stern-Center"
Der Inhalt der Ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 1 BauGB ist einsehbar unter folgendem Link: Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt 06/2021
Die nach § 3 Absatz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen waren auf Potsdam.de einsehbar.
Kontakt und Information
Frau Brunne, Bereich Verbindliche Bauleitplanung
Telefon: +49 331 289-2518
E-Mail: Bauleitplanung@Rathaus.Potsdam.de
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Aushang
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Verbindliche Bauleitplanung
Haus 1, Eingang Hegelallee 6-10,
14461 Potsdam, 8. Etage, hinterer Flurbereich
Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Stellungnahme zum Bebauungsplan:
Es wurde darum gebeten, Stellungnahmen unter Angabe des Namens der Bebauungsplanes ausschließlich auf dem schriftlichen Weg oder per E-Mail oder per Fax (0331 289-842517) bis zum 16.04.2021 einzureichen.
Hinweise bezüglich Corona-Schutz (SARS-CoV-2):
Die Unterlagen, die Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind, können während des o. g. Zeitraums unter dem angegebenen download-Bereich eingesehen. Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen bei der Landeshauptstadt Potsdam, Hegelallee 6-10, Haus 1 nach Anmeldung eingesehen werden. Die Möglichkeit der Einsichtnahme, der konkreten räumlichen Bedingungen und etwaigen persönlichen Rücksprachen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit des vorliegenden Plans sind abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie und der Infektionszahlen. Die Einzelheiten werden auf Nachfrage telefonisch oder per Mail mitgeteilt. Abhängig von der Infektionslage in Potsdam gelten auch für eine Einsichtnahme vor Ort bestimmte Regelungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum und für das Betreten von Verwaltungsgebäuden (Hygiene- und Abstandsregelungen, Tragepflichten eines Mund-Nasen-Schutzes). Dazu zählen die Maßgaben der geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sowie geltende Allgemeinverfügungen der Landeshauptstadt Potsdam. Es wird aber darum gebeten, die Möglichkeit der Einsichtnahme über das Internet zu nutzen und von einem persönlichen Besuch abzusehen. Nachfragen sind auch telefonisch und per E-Mail möglich.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 1 „Neuer Markt/Plantage", 1. Änderung der Landeshauptstadt Potsdam
Verfahrensstand:
15.03.2021 bis einschließlich 16.04.2021
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 1 „Neuer Markt/Plantage", 1. Änderung
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist einsehbar unter folgendem Link: Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt 6/2021
Die Unterlagen waren auf Potsdam.de einsehbar.
Bestandteil der Unterlagen der öffentlichen Beteiligung sind der Entwurf des Bebauungsplans mit der dazugehörigen Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumente.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Ergebnis der Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
- Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB
- Ergebnis der Prüfung der Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
Schutzgut Mensch/Immissionsschutz
- Schalltechnische Untersuchung, B-Plan Nr. 1 " Neuer Markt/Plantage", 1. Änderung, 03.02.2021
- Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 2, 27.08.2020
Schutzgut Kultur- und andere Sachgüter
- Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abteilung Bodendenkmalpflege / Archäologisches Landesmuseum, 10.08.2020
- Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abteilung Baudenkmalpflege, 28.08.2020
- Stellungnahme der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, 26.08.2020
- Stellungnahme Bereich Denkmalpflege 442, 27.08.2020
- Stellungnahme Bereich Denkmalpflege 442, Bodenarchäologie, 07.05.2019
- Stellungnahme Bereich Denkmalpflege 442, 11.01.2021
Schutzgut Boden/Wasser
- Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Abteilung Wasserwirtschaft 1 und 2, 27.08.2020
- Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde 443, untere Wasserbehörde, 24.08.2020
- Stellungnahme Bereich Umwelt und Natur 452, untere Wasserbehörde, 11.01.2021
Schutzgut Arten und Biotope
- artenschutzfachliche Stellungnahme zur Aktualisierung des Artenschutzfachbeitrags aus November 2010, 29.01.2021
- Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde 443, untere Naturschutzbehörde, 24.08.2020
- Stellungnahme Bereich Umwelt und Natur 452, untere Naturschutzbehörde, 11.01.2021
Außerdem konnten die Unterlagen bei der Landeshauptstadt Potsdam, Hegelallee 6-10, Haus 1, 2. Etage, hinterer Flurbereich nach Anmeldung eingesehen werden.
Es wurde darum gebeten, die Möglichkeit der Einsichtnahme über das Internet zu nutzen und von einem persönlichen Besuch abzusehen.
Kontakt
Herr Ohst, Bereich Stadterneuerung
Telefon: +49 331 289-3231
E-Mail: Stadterneuerung@Rathaus.Potsdam.de
Stellungnahmen zum Bebauungsplan
Stellungnahmen konnten schriftlich (Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam), per E-Mail (stadterneuerung@rathaus.potsdam.de) oder per Fax (0331 289-3222) unter Angabe des Namens des Bebauungsplanes vom 15.03.2021 bis 16.04.2021 eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.
Hinweise zum Datenschutz:
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 5 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter diesem Link: Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung: Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung