(Information aktualisiert am 14.9.2018)

Oberbürgermeister-Wahl: Briefwahlbüro im Rathaus hat geöffnet

Briefwahlbüro im Rathaus (Foto: F. Daenzer)
Briefwahlbüro im Rathaus (Foto: F. Daenzer)
Briefwahlbüro im Rathaus (Foto: F. Daenzer)

Insgesamt 140.926 wahlberechtigte Potsdamerinnen und Potsdamer erhalten in diesen Tagen  ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Oberbürgermeisterwahl am 23. September 2018. Das Wählerverzeichnis für die anstehende Wahl wurde am 19. August erstellt, seitdem werden die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und verschickt. Bei der Oberbürgermeisterwahl werden Martina Trauth für Die Linke, Mike Schubert für die SPD, Janny Armbruster für Bündnis90/Grüne, Lutz Boede für DIE aNDERE, Dennis Hohloch für die AfD und Götz Friederich für die CDU antreten. Nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf wählen.

„Wer bis zum 1. September keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen“, sagt Wahlleiter Michael Schrewe. Erreichbar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros unter der Telefonnummer (0331) 289 3870 oder per E-Mail briefwahl@rathaus.potsdam.de. Vom 3. bis zum 7. September kann das Wählerverzeichnis im Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Potsdam im Stadthaus, Raum 1.077 eingesehen werden.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag für die Erteilung eines Wahlscheines. „Wer am 23. September nicht in einem Wahllokal wählen kann, sollte mit diesem Antrag Briefwahlunterlagen bestellen“, sagt Wahlleiter Michael Schrewe. Der ausgefüllte Antrag ist in einem frankierten Umschlag an das Wahlbüro mit der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Adresse zu senden. „Bitte beachten Sie, dass am 14. Oktober 2018 eine Stichwahl stattfindet, wenn bei der Hauptwahl keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, das heißt mehr als 50 Prozent der Stimmen, erreicht hat. Jeder, der per Briefwahl an der Hauptwahl teilgenommen hat, erhält im Fall der Stichwahl automatisch Briefwahlunterlagen zugeschickt“, so Schrewe weiter. Das heißt, dass eine Teilnahme an der Urnenwahl im Wahllokal für jene Wahlberechtigte nicht möglich ist. Sollen die Briefwahlunterlagen, jeweils für die Haupt- und Stichwahl, an eine andere Anschrift geschickt werden, so muss das auf dem Antrag eingetragen werden. Wer am Wahltag in einem anderen Wahllokal wählen möchte, als das für ihn Zuständige, z.B. weil sein Wahllokal nicht barrierefrei ist, kann ebenfalls einen Wahlschein beantragen. „Mit diesem Wahlschein können Sie in jedem der 131 Wahllokale persönlich Ihre Stimme abgeben“, so Schrewe.
 

Ab Montag, 3. September, öffnet im Stadthaus, Raum 1.077, wieder das Briefwahlbüro. Es ist täglich von 8 Uhr bis 18 Uhr (freitags nur bis 14 Uhr / Freitag 21.9. und 12.10. bis 18 Uhr) geöffnet. Hier können die Anträge persönlich gestellt und die Briefwahl auch direkt ausgeführt werden. Wer Briefwahlunterlagen für einen Dritten beantragen und ausgehändigt haben möchte, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Weitere Möglichkeiten zur Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen sowie zusätzliche Informationen zur Oberbürgermeisterwahl finden Sie unter www.potsdam.de/oberbuergermeisterwahl.

Es werden noch ehrenamtliche Wahlhelfer, insbesondere für die Auszählung der Hauptwahl am 23. September als auch einer möglichen Stichwahl am 14. Oktober gesucht. Bitte melden Sie sich unter der Telefonnummer (0331) 289-1239 oder nutzen Sie unser online-Formular unter www.potsdam.de/wahlhelfer.