23.3.2016

Neufassung des Potsdamer Baumschutzes

Prägender Baum in der Schiffbauergasse. Foto Landeshauptstadt Potsdam
Prägender Baum in der Schiffbauergasse. Foto Landeshauptstadt Potsdam
Prägender Baum in der Schiffbauergasse. Foto Landeshauptstadt Potsdam

Für die neu erstellte Fassung der Potsdamer Baumschutzverordnung erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene „öffentliche Auslegung“ im Zeitraum vom 15. April 2016 bis einschließlich 17. Mai 2016. Der Entwurf ist in diesem Zeitraum zu den üblichen Dienstzeiten bei der Unteren Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam auf dem Campus der Stadtverwaltung Potsdam für alle Bürgerinnen und Bürger zur  Einsicht öffentlich ausgelegt.

Dienstzeiten
Mo –Fr:      09:00 – 12:00 Uhr
Mo/Mi/Do:   13:00 – 16:00 Uhr
Di:              13:00 – 18:00 Uhr
Fr:              13:00 – 14:00 Uhr

Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Bereich Umwelt und Natur
14469 Potsdam
Haus 20, 2. Etage, Zimmer 213

Während dieser vier Wochen können zu diesem Entwurf Einwendungen vorgebracht werden, die  erneut von der Fachverwaltung geprüft werden. Parallel erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (z.B. Ministerien, Naturschutzverbände). Nach der Prüfung wird der Entwurf der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Erst wenn diese Fassung beschlossen wird, tritt die neugefasste Potsdamer Baumschutzverordnung in Kraft.

In Zusammenarbeit mit der WerkStadt für Beteiligung wird zusätzlich eine Informationsveranstaltung zur Auslegung der Potsdamer Baumschutzverordnung angeboten. Für Rückfragen steht Ihnen an diesem Tag die Fachverwaltung zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme

am Mittwoch, 20. April 2016
von 17:00 Uhr – 19:00 Uhr
im Rathaus Potsdam, Raum 1.077

Wenn Sie sich vorab bereits informieren möchten, finden Sie unten stehend die zentralen Dokumente zur Neufassung des Potsdamer Baumschutzes als Download.

Gerne können Sie auch über das Online-Formular Ihre Hinweise und Kommentare zum Entwurf der Neufassung hinterlassen.

Zum Hintergrund der Beteiligung zur Neufassung des Potsdamer Baumschutzes

Die Potsdamer Baumschutzverordnung aus dem Jahr 2003 ist rechtlich und inhaltlich dringend überarbeitungsbedürftig. Auf Bundes- und Landesebene hat es wichtige Gesetzesänderungen zum Naturschutz gegeben. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam hat aus diesem Grund im Jahr 2014 einen ersten Entwurf für eine Neufassung der Baumschutzverordnung erarbeitet.
Im Januar 2015 wurde dieser Entwurf auf einer Beteiligungsveranstaltung der interessierten Öffentlichkeit zur Begutachtung vorgelegt. Ziel war es, von den Anwesenden Rückmeldungen zu den wesentlichen Änderungen zu erhalten. Zu den zentralen Themen gehörten zum Beispiel die vorgeschlagene Vergrößerung des Stammumfangs auf 60 cm und die vorgeschlagenen Anpassungen bei Ausgleichs- und Ersatzleistungen. Die Ergebnisse der Veranstaltung sind in einer Dokumentation zusammengefasst, die Sie auf Seite (Potsdam.de) herunterladen können. Dort finden Sie auch alle anderen wichtigen Dokumente (Urteile, Gesetze, Stadtverordnetenbeschlüsse) gebündelt zum Nachlesen.

Die Fachverwaltung, Bereich Umwelt und Natur, hat alle eingereichten Hinweise und Anmerkungen geprüft und abgewogen. Daraus ergab sich eine Reihe von Anpassungen des ursprünglichen Entwurfs. Die Ergebnisse können Sie detailliert im 2. Teil der Dokumentation zur Beteiligung nachlesen.

Die überarbeitete Neufassung wurde am 2. März 2016 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt, die daraufhin eine öffentliche Auslegung sowie die Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange beschlossen hat. Oben stehend finden Sie nun alle wichtigen Hinweise zur letzten öffentlichen Auslegung.