Pressemitteilung Nr. 739 vom 26.11.2014

Landeshauptstadt legt Doppelhaushalt 2015/16 vor

Der Kämmerer der Landeshauptstadt Potsdam, Burkhard Exner, legt der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Dezembersitzung den Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 vor. „Der Haushaltsentwurf dokumentiert eine wichtige Weichenstellung, die nötig ist, um das Wachstum der Stadt zu meistern. Der Erhalt des städtischen Vermögens allein reicht nicht aus. Um die wachsende Stadt in der Zukunft bedarfsgerecht zu gestalten, muss es uns auch gelingen, Neuinvestitionen abzusichern“, sagt Oberbürgermeister Jann Jakobs. Mit dem Haushalt 2015/16 legt die Landeshauptstadt Potsdam deshalb erstmals einen Entwurf vor, der mittelfristig im Ergebnishaushalt strukturell ausgeglichen ist und darüber hinaus für 2018 und 2019 zahlungswirksame Überschüsse ausweist, welche ein Investieren aus eigener Kraft ermöglichen.

„Besonders wichtige Investitionen stehen in den kommenden Jahren in den Bereichen Bildung und Verkehrsentwicklung an. Diese Aufgaben müssen wir jetzt angehen, um die Herausforderungen der wachsenden Stadt erfolgreich zu bewältigen“, so der Oberbürgermeister. Neben den 160 Millionen Euro für Bau und Ausbau von Schulen und Sportstätten bis 2020 sind für den Verkehr bis 2019 Investitionen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 49,2 Millionen Euro erforderlich. Für die Ertüchtigung und Erweiterung der Straßenbahnen wird die Landeshauptstadt Potsdam mittelfristig über das städtische Nahverkehrsunternehmen 22,2 Millionen Euro einsetzen müssen. Gleissanierungen und Trassenoptimierungen werden voraussichtlich 19,5 Millionen Euro kosten, die Realisierung des Nordastes zum Campus Jungfernsee weitere 7,5 Millionen Euro. Die Vorhaben dieses zweiten großen Wachstumsthemas werden auch in der Kampagne der Landeshauptstadt „Potsdam macht Schule“ dargestellt. Nach „Bildung schafft Chancen“ heißt es nun „Mobilität hat Zukunft“.

Eine aktuelle Herausforderung für den städtischen Haushalt stellt auch der rapide Anstieg von Flüchtlingen aus Krisengebieten dar. Die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen ist eine wichtige Schwerpunktaufgabe, für die die Landeshauptstadt schnell Lösungen finden und umsetzen muss. Der vorliegenden Haushaltsentwurf enthält entsprechende Zuschüsse im Mittelfristzeitraum (2015: 5,1 Millionen Euro; 2016: 6,3 Millionen Euro…) sowie Investitionen in Höhe von 1,7 Millionen Euro für den Umbau und Erwerb von Unterbringungsmöglichkeiten.

Diese Herausforderungen haben erhebliche aufwandsseitige Auswirkungen auf den städtischen Ergebnishaushalt. Das Haushaltsvolumen im Ergebnishaushalt beläuft sich im Haushaltsjahr 2015 auf 574.508.000 Euro und im Haushaltsjahr 2016 auf 575.868.300 Euro. Im Jahr 2015 beträgt der Fehlbedarf 2.736.100 Euro, 2016 fehlen nur noch 827.000 Euro zum Haushaltsausgleich. Ab 2017 zeigen sich in der mittelfristigen Planung trotz der genannten Belastungen leichte, aber ansteigende strukturelle Überschüsse.

Parallel zum Wachstum der Stadt und zu den daraus folgenden zusätzlichen Investitionsbedarfen sinken die Investitionszuweisungen des Landes jedoch bis 2020 auf Null. Kämmerer Burkhard Exner stellt die besondere Herausforderung der Lage dar: „Der gewöhnliche Haushaltsausgleich ist keine Garantie für einen ,gesunden‘ Haushalt, denn die sinkenden Investitionszuweisungen des Landes müssen wir aus eigener Kraft kompensieren. Der Entwurf für den zweiten Doppelhaushalt 2015/2016 zeichnet diesen Weg auf. Investieren aus eigener Kraft ist möglich. Es erfordert aber höchste Haushaltsdisziplin und eine konsequentes Ausloten und Umsetzen von Konsolidierungspotentialen.“

Zeitgleich mit der Haushaltssatzung stellt die Landeshauptstadt deshalb das Zukunftsprogramm 2019 auf. Es beinhaltet 42 Vorschläge für Konsolidierungsmaßnahmen, die nun diskutiert werden sollen. Das Zukunftsprogramm 2019 baut auf den Vorschlägen des Zukunftsprogramms 2017 auf und entwickelt diese weiter mit dem Ziel einer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit. „Das Zukunftsprogramm ermöglicht uns, mit Augenmaß und ausbalanciert vorzugehen. Die Ertragsseite und die Aufwandsseite müssen gleichermaßen auf den Prüfstand gestellt werden. Wirklich schmerzhafte Einschnitte, wie die Einschränkung sozialer und kultureller Angebote oder die Schließung von Einrichtungen, sind jedoch nicht vorgesehen“, so Burkhard Exner.