Krampnitz: Änderung des Flächennutzungsplans
Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Entwürfe der Flächennutzungsplan (FNP)-Änderungen mit der Begründung inkl. Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes der FNP-Änderung "Krampnitz" (14/17 B), die im Amtsblatt 22/2020 am 26. November 2020 amtlich bekanntgemacht wurde, fand statt vom 07.12.2020 bis einschließlich 15.01.2021.
- Ort der Auslegung: Fachbereich Stadtplanung, Bereich Stadtentwicklung, Haus 1, Eingang Hegelallee 6-10, 14461 Potsdam, 8. Etage, mittlerer Flurbereich. (Bitte die nachfolgenden Hinweise bezüglich Corona-Schutz beachten.)
- Zeit der Auslegung: montags bis donnerstags: 7 bis 18 Uhr, freitags: 7 bis 14 Uhr
- Informationen: Herr Gutschow (Zimmer 841, Tel.: 0331 289-2509), dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr (außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)
Während dieser Auslegungsfrist konnten von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder per E-Mail (stadtentwicklung@rathaus.potsdam.de) eingereicht werden.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die FNP-Änderung unberücksichtigt bleiben können. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweise zur bereits erfolgten öffentlichen Auslegung: In der Zeit vom 19.10.2020 bis 20.11.2020 fand bereits eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur FNP-Änderung "Krampnitz" (14/17 B) statt. Bei dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurde das Landschaftsplan-Änderungsblatt nicht mit ausgelegt. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird deswegen erneut ausgelegt. Der Entwurf der FNP-Änderung ist inhaltlich gleichgeblieben und nur redaktionell geringfügig geändert worden (unter Downloads auf Potsdam.de finden Sie eine Datei, in der die redaktionellen Änderungen rot gekennzeichnet sind).
Hinweise bezüglich Corona-Schutz (SARS-CoV-2):
- Die Unterlagen konnten bei der Landeshauptstadt Potsdam nach Anmeldung eingesehen werden.
- Die Einzelheiten dieser Möglichkeit der Einsichtnahme und einer etwaigen persönlichen Rücksprache wurden auf telefonische oder Anfrage per Mail mitgeteilt.
- Es wurde darum gebeten, die Möglichkeit der Einsichtnahme über das Internet auf der Seite der Landeshauptstadt oder der Seite des Landesportals (siehe oben) zu nutzen und von einem persönlichen Besuch abzusehen.
- Es wurde darum gebeten, Stellungnahmen ausschließlich auf dem schriftlichen Weg postalisch (Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam) oder per Mail (stadtentwicklung@rathaus.potsdam.de) oder per Fax (0331 289-842541) einzureichen.
Hinweise zum Datenschutz:
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 5 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter: https://www.potsdam.de/kategorie/beteiligung-der-bauleitplanung