Hinweise zur Europawahl für Deutsche im Ausland und EU-Bürgerinnen und Bürger in Potsdam
Am 9. Juni 2024 finden zeitgleich die Wahlen zum Europäischen Parlament, zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten statt. Weitere Infos zu den Wahlen finden Sie auf Potsdam.de.
Deutsche im Ausland und Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, sind zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland wahlberechtigt. Sie können an der Wahl jedoch nur teilnehmen, wenn sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Hierzu ist ein Antrag bis zum 19. Mai 2024 zu stellen.
Für Deutsche im Ausland gibt es ausführliche Hinweise zum Antragsverfahren auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin (Deutsche im Ausland). Hier ist auch der notwendige Antrag (Anlage 2 der EuWO) sowie ein Merkblatt herunterladbar.
EU-Bürgerinnen und Bürger, die in Potsdam leben, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn sie aufgrund ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen wurden und diesen Antrag zwischenzeitlich nicht widerrufen haben bzw. zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen waren. Andernfalls müssen EU-Bürgerinnen und Bürger auch einen Antrag auf dem Formblatt nach Anlage 2A der EuWO bis zum 19. Mai 2024 stellen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Das Formblatt und ausführliche Hinweise finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin (EU-Bürgerinnen und Bürger).