(Information veröffentlicht am 21.1.2021)

Hinweise zu Potsdams Naturdenkmalen geben

Naturdenkmal Nr. 31 Säulen-Eiche auf dem Bassinplatz (Foto: Landeshauptstadt Potsdam/ Heiko Wahl)
Naturdenkmal Nr. 31 Säulen-Eiche auf dem Bassinplatz (Foto: Landeshauptstadt Potsdam/ Heiko Wahl)
Naturdenkmal Nr. 31 Säulen-Eiche auf dem Bassinplatz (Foto: Landeshauptstadt Potsdam/ Heiko Wahl)

Die Landeshauptstadt Potsdam überarbeitet die Verordnung über die Naturdenkmale in der Landeshauptstadt. Aus der bestehenden Verordnung aus dem Jahr 2005 bestehen bereits einige Naturdenkmale (Bäume) aus Altersgründen nicht mehr. An dem Verfahren möchte die Verwaltung gern die Potsdamerinnen und Potsdamer beteiligen. So können bis zum 28. Februar 2021 Vorschläge für neue Naturdenkmale gemacht werden.

Nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz sind Naturdenkmäler Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen bis zu fünf Hektar, für die ein besonderer Schutz erforderlich ist. Dieser Schutz wird dann durch die rechtsverbindliche Festsetzung gewährleistet. Diese außergewöhnlichen Einzelschöpfungen der Natur sind in der Landeshauptstadt sowohl Bäume als auch kleinere linienartige Baumreihen und Flächen sowie einige bekannte Findlinge. Insgesamt gibt es 57 Naturdenkmale (53 Gehölze und vier Findlinge) auf dem Gebiet der Landeshauptstadt. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen bzw. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit. Eine Übersicht und weiterführende Informationen zu den einzelnen Naturdenkmalen in Potsdam gibt es online unter www.potsdam.de/naturdenkmale.

Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Potsdam werden nun gebeten, Hinweise und Vorschläge für die Neuausweisung von Naturdenkmälern abzugeben: Welche Bäume, geologische Schöpfungen und ähnliches von besonderem, außergewöhnlichem Wert lassen sich in den unterschiedlichen Stadt- und Ortsteilen entdecken?

Hinweise und Vorschläge können an die Untere Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam bis zum 28. Februar 2021 gerichtet werden:

Die dann zu treffende Auswahl für die Erarbeitung des Entwurfes der Verordnung wird sich sowohl an dem oben genannten rechtlichen Rahmen als auch an anderen Kriterien, wie räumlicher Verteilung im Stadtgebiet, Artenspektrum und ähnlichem orientieren. Im Zuge der konkreten Neufassung wird es eine nochmal eine formale öffentliche Beteiligung geben.