(Information veröffentlicht am 17.2.2020)

Groß Glienicke: Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan Nr. 19 "Ehemaliger Schießplatz" (OT Groß Glienicke) und Flächennutzungsplan-Änderung "Ehemaliger Schießplatz Groß Glienicke" (17/17)
Bebauungsplan Nr. 19 "Ehemaliger Schießplatz" (OT Groß Glienicke) und Flächennutzungsplan-Änderung "Ehemaliger Schießplatz Groß Glienicke" (17/17)
Bebauungsplan Nr. 19 "Ehemaliger Schießplatz" (OT Groß Glienicke) und Flächennutzungsplan-Änderung "Ehemaliger Schießplatz Groß Glienicke" (17/17)

Verfahrensstand:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Auslegung der Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 19 "Ehemaliger Schießplatz" (OT Groß Glienicke) und zum Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung "Ehemaliger Schießplatz Groß Glienicke" (17/17)

Der Inhalt der Ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 1 BauGB ist einsehbar unter folgendem Link: Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt 01/2020

Die nach § 3 Absatz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen waren auf Potsdam.de einsehbar.

Kontakt

Bebauungsplan: Frau Damrow, Bereich Verbindliche Bauleitplanung
Telefon: +49 331 289-2535
E-Mail: Bauleitplanung@Rathaus.Potsdam.de

FNP-Änderung: Herr Gutschow, Bereich Stadtentwicklung
Telefon: +49 331 289-2509
E-Mail: Stadtentwicklung@Rathaus.Potsdam.de

Aushang im

Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Bereich Verbindliche Bauleitplanung
Haus 1, Eingang Hegelallee 6-10,
14461 Potsdam, 8. Etage, hinterer Flurbereich

Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr
Einsichtnahme in DIN-Normen

Die der Planung zugrunde liegenden DIN-Vorschriften konnten bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Hegelallee 6-10, Haus 1, 14469 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.

Informationen bei:

Frau Damrow, Zimmer 832,
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)

Stellungnahme zum Bebauungsplan sowie zur Flächennutzungsplan-Änderung:

Stellungnahmen konnten schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des Namens des Bebauungsplans bzw. der Flächennutzungsplan-Änderung bis zum 17.03.2020 eingereicht werden.