Flächennutzungsplan-Änderung "Waldpark Großbeerenstraße"
Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Entwürfe der Flächennutzungsplan (FNP)-Änderungen mit der Begründung inkl. Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der FNP-Änderung "Waldpark Großbeerenstraße" (03/14), die im Amtsblatt 01/2019 am 24. Januar 2019 amtlich bekanntgemacht wurde, fand statt vom vom 1. Februar 2019 bis einschließlich 6. März 2019.
- Ort der Auslegung: Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Bereich Stadtentwicklung, Haus 1, Eingang Hegelallee 6-10, 14461 Potsdam, 8. Etage im Flurbereich.
- Zeit der Auslegung: montags bis donnerstags: 7 bis 18 Uhr, freitags: 7 bis 14 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist konnten von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der angegebenen Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gern erörtern wir die Planung auch vorher mit Ihnen – per E-Mail, telefonisch oder bei uns vor Ort, dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr. Auch außerhalb dieser Dienstzeiten ist eine Erörterung möglich, jedoch nur nach telefonischer Vereinbarung. Melden Sie sich dafür bitte im Sekretariat des Bereichs Stadtentwicklung (Zimmer 816, Telefon: +49 331 289-2541, E-Mail: stadtentwicklung@rathaus.potsdam.de).
Es werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB folgende Hinweise gegeben: Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei den Beschlussfassungen über die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.