(Information veröffentlicht am 20.8.2021)

Bundestagswahl 2021: Briefwahl ist möglich

Briefwahl (Foto: Landeshauptstadt Potsdam)
Briefwahl (Foto: Landeshauptstadt Potsdam)
Briefwahl (Foto: Landeshauptstadt Potsdam)

Insgesamt 135.914 Potsdamerinnen und Potsdamer erhalten in den nächsten Tagen, bis spätestens zum 5. September 2021, ihre Wahlbenachrichtigungen. Das sind rund 2.500 Wahlberechtigte mehr als zur Bundestagswahl 2017. Um den Anstieg von Wahlhelfenden in den Briefwahlbezirken auszugleichen, wurden einige Wahlbezirke mit bislang geringen Wahlbeteiligungen in vorangegangenen Wahlen zusammengelegt. Dadurch kann es in Einzelfällen möglich sein, dass Wahlberechtigte am Wahltag ein anderes Wahllokal an einer neuen Anschrift aufsuchen müssen. Wahlberechtigte, die bis zum 5. August 2021 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich mit dem Wahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung zu setzen. Das Wahlbüro ist telefonisch unter 0331 289-3870, per Fax unter 0331 289-3880 oder per E-Mail unter briefwahl@rathaus.potsdam.de erreichbar.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag für die Zusendung von Briefwahlunterlagen. Für die postalische Antragstellung muss der ausgefüllte Antrag frankiert an Landeshauptstadt Potsdam, Wahlbüro, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam geschickt werden. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann auch per E-Mail unter briefwahl@rathaus.potsdam.de, per Telefax unter 0331 289-3880 oder per Onlineformular mit dem QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bzw. unter https://www.potsdam.de/briefwahl erfolgen.

Bei der Antragstellung ist der Name, die Wohnanschrift, das Geburtsdatum und wenn möglich die Wahlbezirksnummer sowie die Wählerverzeichnisnummer anzugeben. Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellenden zugeschickt. Jeder Wahlberechtigte muss für sich persönlich einen Antrag stellen. Eine Antragstellung auf Zusendung von Briefwahlunterlagen ist aufgrund der Postversandzeiten spätestens bis zum 22. September 2021 um 24 Uhr möglich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Briefwahlbüro im Rathaus (Foto: F. Daenzer)
Briefwahlbüro im Rathaus (Foto: F. Daenzer)
Briefwahlbüro im Rathaus (Foto: F. Daenzer)
Das Briefwahlbüro befindet sich im Stadthaus in Zimmer 1.077 und ist barrierefrei zu erreichen, eine Ausschilderung befindet sich vor Ort. Das Briefwahlbüro öffnet vom 6. bis 24. September 2021, Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr. Am Freitag, den 24. September 2021 wird das Briefwahlbüro von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein.

Im Briefwahlbüro ist auch eine persönliche Antragstellung möglich. Dafür ist der Personalausweis oder der Reisepass sowie die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Der verschlossene Wahlbrief kann auch gleich im Briefwahlbüro abgegeben werden. Wer für eine dritte Person Briefwahlunterlagen beantragen und abholen möchte, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können am Wahltag von 8:00 bis 15:00 Uhr, unter Vorlage einer Vollmacht, Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Das erfolgt im Raum 122 des Stadthauses.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Briefwahlunterlagen so versenden, dass sie am Wahltag bis spätestens am Wahltag, den 26. September 2021 um 18:00 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sein. Für einen rechtzeitigen Zugang sind die normalen Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Briefwahlunterlagen können auch noch am Wahltag in die Postbriefkästen der Stadtverwaltung eingeworfen werden. Diese werden am 26. September um 18:00 Uhr letztmalig geleert. Geschlossene Wahlbriefe dürfen am Wahltag nicht in den Wahllokalen entgegengenommen werden.